Wird der Versicherungsvertrag vor Reiseantritt abgeschlossen, beginnt der Versicherungsschutz ab Grenzübertritt nach Deutschland.
Reist Ihr Gast durch ein Land nach Deutschland ein, das dem Schengener Abkommen beigetreten ist, besteht bereits für die Durchreise Versicherungsschutz.
Wird der Versicherungsvertrag nach Einreise in Deutschland abgeschlossen, besteht in der ADAC Reise-Krankenversicherung bei Erkrankungen eine Wartezeit von 7 Tagen.
Das Versicherungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht notwendig.