Auslandskrankenversicherung: Paar glücklich am Strand

Ihre ADAC Auslands-­
krankenversicherung

Reisefieber im Herzen. Sicherheit im Gepäck. 

Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland. Auch zahnärztliche Behandlungen und alternative Medizin. Mit Krankenrücktransport.

Ab 16,40 € im Jahr!
ADAC Auslandskrankenversicherung ausgezeichnet von der Siftung Warentest mit der Note Sehr gut für den Jahresvertrag für Einzelpersonen

Auslandskrankenversicherung - Sinnvoller Schutz für jede Auslandsreise

Die Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen sinnvollen Schutz für die ersten 63 Tage aller Ihrer Auslandsreisen. Sollten Sie oder Ihre Familie inklusive Ihrer Kinder bis zum 23. Geburtstag krank werden und vor Ort medizinische Hilfe benötigen. Egal ob ambulant oder stationär. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die anfallenden Kosten. Sie sind weltweit, also auch in den USA und Kanada, abgesichert. 

Bei Notfällen im Ausland sind wir 365 Tage, rund um die Uhr, für Sie da.



Welche Vorteile bietet mir die Auslandskrankenversicherung?

  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Weltweiter Schutz ganzjährig auf jeder Auslandsreise
    Die Auslandskranken-versicherung bietet als Jahres-vertrag Schutz bei Krankheit und Verletzung im Ausland. Weltweit, das ganze Jahr für die ersten 63 Tage jeder Reise. Ohne Selbstbeteiligung.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Kostenübernahme von Heilbehandlungen
    Bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland, egal ob ambulant, stationär oder beim Zahnarzt, erstattet die Auslandskrankenversicherung die Kosten. Auch bei alternativer Medizin.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
    Die Auslandskranken-versicherung übernimmt die Organisation und Kosten eines medizinisch sinnvollen Kranken-rücktransportes. Zum Wohnsitz oder in ein Krankenhaus am Wohnort.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Behandlung als Privatpatient im Krankenhaus
    Bei stationärer Behandlung im Ausland genießen Sie Privatpatienten-Status. Sie haben freie Wahl unter den Krankenhäusern. Wir leisten gemäß den Versicherungs-bedingungen.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Schutz für die ganze Familie inklusive der Kinder
    Im Familienvertrag der Auslands-krankenversicherung können Sie sich und Ihre ganze Familie absichern. Kinder sind bis zum 23. Geburtstag mitversichert. Auch wenn Sie getrennt voneinander verreisen.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Sofortiger Versicherungsschutz
    Sie können die Auslands-krankenversicherung heute online abschließen und direkt heute noch in den Urlaub fahren. Der Abschluss muss noch in Deutschland, also vor Grenzübertritt, erfolgen.

Wie hilft mir die Auslandskrankenversicherung auf meinen Reisen?

Die Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen viele hilfreiche Leistungen, wenn Sie im Urlaub eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen. Die Leistungen, in Form einer Kostenerstattung oder als Serviceleistung, erhalten Sie in drei unterschiedlichen Tarifen. Sie können frei wählen, welchen Schutz Sie benötigen.

Die Top-Leistungen der Auslandskrankenversicherung

Krankenrücktransport in der Auslandskrankenversicherung

Ein Krankenrücktransport wird in der Auslandskrankenversicherung bedingungsgemäß durchgeführt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Sinnvoll kann der Rücktransport z. B. dann sein, wenn nach ärztlicher Prognose die stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Medizinisch vertretbar bedeutet, dass der Transport dem Patienten keinen Schaden zufügt oder ihn einem unverhältnismäßig hohen Risiko aussetzt.

Ebenso zahlen wir die Kosten für eine Begleitperson, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich oder angeordnet ist. Bei minderjährigen Kindern übernehmen wir die Transportkosten der Begleitperson in jedem Fall.

Der Krankenrücktransport ist in allen Tarifen der Auslandskrankenversicherung enthalten. In den Tarifen Exklusiv und Premium des ADAC Auslandskrankenschutz beraten wir Sie nach einem von uns durchgeführtem Krankenrücktransport telefonisch zu möglichen Leistungsträgern in Deutschland, zu Rehakliniken, spezialisierten Beratungsstellen für behindertengerechte Wohnungs- und Fahrzeuganpassungen, zu sozialrechtlichen Fragestellungen und zu Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung.

Häufige Fragen zum Krankenrücktransport

Mehr Informationen zum Krankenrücktransport

Kostenerstattung bei medizinischer Heil-Behandlung im Ausland

Ambulante Behandlung

Bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland erstatten wir im Rahmen der Auslandskrankenversicherung die Kosten für die Erstversorgung durch den Notarzt inkl. Transport zum Arzt oder Krankenhaus und die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. 

In den Tarifen Exklusiv und Premium des ADAC Auslandskrankenschutz erstatten wir Ihnen zusätzlich die Kosten bis zu 1.000 €, die Ihnen durch die Rückfahrt zu Ihrer Unterkunft nach einer Erstversorgung entstehen.

Stationäre Behandlung

Wir übernehmen neben den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen die Kosten für Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus. Sie haben dabei die freie Wahl unter den Krankenhäusern im Ausland. Für die erstattungsfähigen Kosten geben wir eine Kostenübernahme-Erklärung gegenüber dem Krankenhaus im Ausland ab. Außerdem werden von uns die Kosten für Rooming-In einer Begleitung im selben Krankenhauszimmer getragen.

Die Kosten-Erstattung bei ambulanter und stationärer Heilbehandlung im Ausland erhalten Sie in allen Tarifen der Auslandskrankenversicherung.

Kostenerstattung von Medikamenten und Untersuchungen, auch alternative Medizin

In der Auslandskrankenversicherung erstatten wir Ihnen die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Zusätzlich leisten wir auch für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis bewährt haben, wie zum Beispiel bei Akupunktur zur Schmerztherapie.

Verordnet der zugelassene Behandler eine medizinisch notwendige Physiotherapie, Strahlenbehandlung, Lichtbehandlung, Massage oder ein erstmalig notwendiges Hilfsmittel wie eine Geh- oder Laufhilfe, bekommen Sie in der Auslandskrankenversicherung die dafür angefallenen Kosten von uns zurück.

Die Kostenerstattung ist in allen Tarifen der Auslandskrankenversicherung enthalten.

So bewerten Kunden die ADAC Versicherung AG

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Welche Tarife und Leistungen erhalte ich in der Auslandskrankenversicherung?

Tarif Basis
  • Erstattung bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland, ambulant, stationär und beim Zahnarzt
  • Erstattung von Medikamenten und Untersuchungen
  • Krankenrücktransport
  • Erstattung bei Personenbergung bis
    10.000 €
  • Medizinischer Informationsservice
Tarif Exklusiv
+ Leistungen aus Tarif Basis
  • Zahlung von Krankenhaustagegeld für die ersten 30 Tage Krankenhaus-Aufenthalt (30 € pro Tag)
  • Zahlung einer Übergangsleistung bei Krankenhaus-Aufenthalt ab dem 31. Tag bis zu 1.000 €
  • Zahlung einer Übergangsleistung bei Krankenhaus-Aufenthalt ab dem 53. Tag bis zu 2.000 €
  • Sofortzahlung von 5.000 € bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder schwerer Verletzung
Tarif Premium
+ Leistungen aus Tarif Basis und Exklusiv
  • Auslands-Patienten-Rechtsschutz: Kostenübernahme bis 100.000 € je Rechtsfall
  • Invaliditätsleistungen nach einem Unfall im Ausland: je nach Grad der Invalidität Zahlung von 20.000 € bis maximal 70.000 €
  • Unfall-Hilfeleistung nach einem Unfall im Ausland: Zahlung bis zu 5.200 € für medizinische Hilfsmittel und bis zu 2.100 € für einen Fahrzeugumbau
  • Todesfall-Leistung nach einem Unfall im Ausland: bei Tod Zahlung von 5.000 € an berechtigte Erben bis 12 Monate nach dem Unfall
  • Beratungsservice nach Unfall, z.B. Nennung von Fachkliniken vor Ort

Wann leistet die Auslandskrankenversicherung? Wann leistet sie nicht?

Die Leistungen der Auslandskrankenversicherung erhalten Sie:

 

  • Wenn für Sie, oder im Rahmen des Familienvertrags für Ihren (Ehe-)Partner und Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag, im Urlaub in den ersten 63 Tagen eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird. Auch bei Covid-19.
  • Wenn ein zugelassener Arzt am Urlaubsort Arzneimittel, Verbandsstoffe oder Verbände verordnet
  • Wenn ein Krankenrücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
  • Wenn Sie ein Angehöriger/ eine nahestehende Person am Urlaubsort im Krankenhaus auf Grund eines Versicherungsfalles besuchen muss
  • Wenn Ihre mitversicherten, minderjährigen Kinder betreut oder nach Hause reisen müssen, weil im Ausland ein Versicherungsfall eingetreten ist
  • Wenn Ihr Gepäck im Zusammenhang mit einem Krankenrücktransport nach Hause gebracht werden muss
  • Wenn Ihr Haustier (Hund oder Katze) nach Hause gebracht werden muss, weil Sie sich auf Grund eines Versicherungsfalles nicht selbst um Ihr Haustier kümmern können
  • Wenn eine versicherte Person am Urlaubsort verstorben ist und entweder nach Deutschland überführt oder am Sterbeort beerdigt werden muss
Die Auslandskrankenversicherung leistet nicht:

 

  • Wenn Ihnen aufgrund einer Behandlung in Deutschland Kosten entstehen
  • Wenn Sie für eine Heilbehandlung ins Ausland reisen
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Kriegsgebiet reisen
  • Wenn Sie sich als Berufssportler während der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf verletzt haben
  • Wenn Erkrankungen oder Verletzungen auf Sucht beruhen

Bitte beachten Sie: die dargestellten Inhalte der Auslandskrankenversicherung gelten für Verträge mit Beginn ab dem 09.12.2019.


Auslandskrankenversicherung Langzeit: für längere Auslandsaufenthalte ab 2 Monaten gut geschützt

ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit - Für Reisen zwischen 2 bis 24 Monate

Sie verreisen länger als 63 Tage, wollen eine Weltreise oder ein Auslandssemester machen? Dann ist unser ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit der optimale Schutz für Sie. Der Reisezeitraum ist flexibel wählbar zwischen 2-24 Monate.

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günstige Versicherung ADAC

Was kostet die Auslandskranken-versicherung?

Die Auslandskrankenversicherung können Sie in weniger als 2 Minuten ganz einfach berechnen und abschließen. Mit dem Sofortigen Schutz können Sie die Auslandskrankenversicherung auch dann abschließen, wenn Sie noch am selben Tag verreisen.

Ihr Versicherungsbeitrag ist abhängig von

1. Ihrem Alter: Der Beitrag Ihrer Auslandskrankenversicherung erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren sowie ab 76 Jahren.

2. Ihrem Tarif: Sie haben die Wahl zwischen den Tarifen Basis, Exklusiv und Premium.

3. Ihrer Vertragsart: Sie haben in der Auslandskrankenversicherung die Wahl zwischen einem Einzelvertrag oder einem Familienvertrag.

4. Ihrer Mitgliedschaft: Die Auslandskrankenversicherung kann auch von Personen ohne Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.

 

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Auszeichnungen der Auslandskrankenversicherung

ADAC Auslandskrankenversicherung ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Sehr für den Jahresvertrag für Familien
Auslandskrankenversicherung im Jahresvertrag für Familien ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Sehr Gut.
ADAC Auslandskrankenversicherung ausgezeichnet für den besten Online Abschluss 2023

ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Chip für den besten Online Vertragsabschluss.

ADAC Auslandskrankenversicherung ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis 2023

ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für das Fairste Preis-Leistungs-Verhältnis.

ADAC Auslandskrankenversicherung ausgezeichnet als fairster Reisekrankenversicherer 2023

ADAC Auslandskrankenschutz von Focus Money ausgezeichnet als fairster Reisekrankenversicherer.

ADAC Auslandskrankenversicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Leistungsabwicklung 2023

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ADAC Auslandskrankenversicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenberatung 2023

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ADAC Auslandskrankenversicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenkommunikation 2023

ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenkommunikation.

ADAC Auslandskrankenversicherung ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Produktangebot 2023

ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Produktangebot.

Telefon und Notruf Symbol

Krank im Ausland? Wir sind rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar!

Sie sind Inhaber der Auslandskrankenversicherung und Sie selbst oder eine im Familienvertrag mitversicherte Person ist im Urlaub krank? Der ADAC Ambulanz-Service ist rund um die Uhr das ganze Jahr über für Sie erreichbar. Fordern Sie im Notfall direkt hier unsere Serviceleistungen aus dem Ausland an. Die Telefonkosten, die Ihnen durch die Kontaktaufnahme mit uns entstehen, erstatten wir Ihnen in der Auslandskrankenversicherung.

ADAC Ambulanz-Service: +49 89 76 76 76

 

Außerdem hilft Ihnen der Reisemedizinische Informationsservice, wenn Sie eine medizinische Behandlung im Ausland benötigen. Sie erhalten hier Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in Ihrer Nähe.

Reisemedizinischer Informationsservice:
+49 89 76 76 77

 

Download: Richtiges Verhalten bei Krankheit oder Verletzung im Ausland, 114,25 KB

Ratgeber: Im Urlaub krank - Was tun?


ADAC Auslandskrankenschutz: Kostenerstattung nach medizinischer Behandlung im Ausland

Schadenservice: Kosten in der Auslandskrankenversicherung einreichen

Sie oder eine mitversicherte Person sind im Urlaub erkrankt, mussten ärztlich behandelt werden und möchten nun die dabei entstandenen Kosten in der Auslandskrankenversicherung einreichen?

Mehr zum Schadenservice

Was sollte ich noch über die Auslandskrankenversicherung wissen:

Ich habe die Auslandskrankenversicherung vor dem 09.12.2019 abgeschlossen. Wo bekomme ich einen Überblick, wann ich Leistungen in meiner alten Auslandskrankenversicherung erhalte und wie kann ich eine Vertragsänderung vornehmen?

Wenn Sie die Auslandskrankenversicherung vor dem 09.12.2019 abgeschlossen haben, erhalten Sie Leistungen für die ersten 45 Tage Ihrer Reise (ab Grenzübertritt). Mehr Informationen erhalten Sie unter www.adac.de/mein-adac.

Gerne beraten wir Sie auch unter der 089/76 76 66 32 (Mo-Fr, 8-18 Uhr) oder in einer der ADAC Geschäftsstellen.

Wann brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung ist immer dann wichtig, wenn Sie privat oder beruflich (Ausnahme: Berufssportler nehmen im Ausland an einem Wettkampf teil - nicht versichert) ins Ausland reisen, unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Sie verreisen.

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nämlich nur in den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen. Muss man im Ausland wie Thailand, Ägypten oder USA von einem Arzt behandelt werden, trägt ein Reisender in der Regel alle Kosten selbst. Ein Krankenrücktransport in eine deutsche Klinik ist generell nicht abgedeckt.

Eine Auslandskrankenversicherung ist daher ein wichtiger Schutz auf einer Auslandsreise.

Wie kann ich mir entstandene Kosten in der Auslandskrankenversicherung einreichen?

Sie wurden im Ausland medizinisch behandelt und wollen die Ihnen dabei entstandenen Kosten einreichen?

Der Schadenservice der Auslandskrankenversicherung ist für Sie da. Sie können die Kosten ganz einfach und schnell, in nur 4 Schritten, direkt online einreichen oder uns in einem Formular melden.

Kosten einreichen

Was ist ein Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung?

Ein Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung tritt dann ein, wenn im Ausland während Ihrer Reise eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird. Dazu zählt auch eine ärztliche Behandlung, wenn auf Ihrer Reise plötzlich Schwangerschaftskomplikationen auftreten, Sie eine Fehlgeburt oder eine Frühgeburt erleiden oder die versicherte Person im Ausland stirbt.

Welche Voraussetzungen muss ich für einen Kranken(rück-)transport erfüllen?

Krankenrücktransport:
Wenn im Ausland eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird und diese länger als 14 Tage dauert, organisiert der ADAC Ambulance Service, soweit medizinisch sinnvoll und vertretbar, Ihren Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Falls erforderlich, bringen wir Sie per Ambulanz-Jet nach Deutschland zurück. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe. 

Mehr Informationen zum Krankenrücktransport


Ersttransport:
Versichert im ADAC Auslandskrankenschutz ist der medizinisch notwendige Ersttransport zum nächst erreichbaren oder geeigneten Arzt bzw. Krankenhaus. Wenn der Transport von einem Hubschrauber durchgeführt wird (Entscheidung der Rettungsleitstelle vor Ort im Ausland), ist dieser entsprechend versichert.

Was muss ich in der Auslandskrankenversicherung beachten, wenn ich eine Vorerkrankung habe?

Wenn Sie bereits vor Reiseantritt aufgrund einer chronischen Erkrankung in Behandlung sind, erstattet Ihnen Ihre Auslandskrankenversicherung die Mehraufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland bei einer Verschlechterung Ihrer chronischen Krankheit.
Bei Vorerkrankungen sollten Sie vor Reiseantritt Ihren behandelnden Arzt bezüglich der gesundheitlichen Risiken im Hinblick auf das Urlaubsziel und Art der Reise konsultieren.

Wer ist mit der Auslandskrankenversicherung geschützt?

Bei Abschluss haben Sie die Wahl zwischen einem Einzel- und Familienvertrag. Mit dem Einzelvertrag sind Sie selbst, mit dem Familienvertrag Sie und Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und Kinder bis zum 23. Geburtstag versichert.

Der nichteheliche Partner und seine Kinder bis zum 23. Geburtstag sind mitversichert, wenn Sie in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wie lange ist die ADAC Auslandskrankenversicherung gültig?

Die Auslandskrankenversicherung des ADAC gilt ab dem Tag der Ausreise für die ersten 63 Tage Ihrer Reise. Wichtig dabei ist, dass der Vertrag vor Ausreise abgeschlossen wurde. Der Versicherungsschutz endet spätestens 63 Tage nach dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes bzw. Ihrer Rückkehr nach Deutschland oder mit dem Ende Ihres Vertrages.

Bitte beachten Sie: seit dem 09.12.2019 bietet die Auslandskrankenversicherung des ADAC noch stärkere Leistungen. Haben Sie bereits vorher die Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, gilt der Schutz für die ersten 45 Tage Ihrer Auslandsreise. Wir beraten Sie gerne persönlich unter 089/76 76 66 32 oder in einer unserer Geschäftsstellen, wenn Sie sich die neuen Leistungen sichern wollen.

Der ADAC Auslandskrankenschutz ist ein Jahresschutz, den Sie als Vertrag mit und ohne Verlängerung beantragen können. Der Versicherungsschutz ohne Verlängerung endet automatisch nach einem Jahr, eine Kündigung Ihrerseits ist nicht notwendig. Beantragen Sie den ADAC Auslandskrankenschutz mit Verlängerung, läuft der Vertrag von Jahr zu Jahr weiter, wenn Sie nicht einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres in Textform gekündigt haben.

 

Wichtige Hinweise:

Im Internet können Sie die ADAC Auslandskrankenversicherung nur mit Verlängerung abschließen.

Sie können die Auslandskrankenversicherung auch mit sofortigem Versicherungsschutz abschließen. So erhalten Sie noch heute den Versicherungsschutz und können direkt in den Urlaub fahren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bei Abschluss noch in Deutschland befinden. Sollten Sie bereits einen ADAC Auslandskrankenschutz besitzen und vor Ihrer Abreise eine kurzfristige Vertragsänderung vornehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die +49 89 76 76 66 32 (8-18 Uhr, Mo-Fr).

In welchen Ländern gilt der Schutz der Auslandskrankenversicherung?

Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem ein Wohnsitz für die versicherte Person besteht.

Insbesondere bei Fernreisen sollten Sie sich über die Bestimmungen in dem Land, in das Sie verreisen, informieren. Zu folgenden Ländern erhalten Sie von uns weitere Informationen:

Auslandskrankenversicherung USA

Auslandskrankenversicherung Kuba

Auslandskrankenversicherung Russland

Welche Regeln gelten in der Auslandskrankenversicherung, wenn ich aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes länger als 63 Tage im Ausland bin? 

Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung spätestens 63 Tage nach Beginn des jeweiligen Auslandsaufenthaltes. Ist die geplante Rückreise innerhalb der 63 Tage der Auslandsreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Tage der Transportfähigkeit.

Bin ich in der Auslandskrankenversicherung geschützt, wenn ich wegen Schwangerschaftskomplikationen im Ausland zum Arzt muss?

Die Auslandskrankenversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer Schwangerschaftskomplikation oder einer medizinisch bedingten Schwangerschaftsunterbrechung im Ausland zum Arzt müssen. Auch bei einer Früh- oder Fehlgeburt sichert Sie die Auslandskrankenversicherung ab.

Kontroll-, Vorsorge- und Routineuntersuchungen hingegen sind nicht abgedeckt.

Bekomme ich eine spanische/englische Versicherungsbestätigung, wenn ich z.B. nach Kuba reise?

Gerne können wir Ihnen eine fremdsprachige Versicherungsbestätigung der Auslandskrankenversicherung ausstellen.

Sie können die Bestätigung folgendermaßen beantragen:

 

  • persönlich in einer Geschäftsstelle
  • telefonisch unter: + 49 89 / 7676 – 6632 (Mo-Fr von 07:00 – 19:00 Uhr Ortszeit)
  • per Fax unter: + 49 89 / 7676 – 6346
  • per E-Mail an: service@adac.de

Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre Mitglieds- oder Kundennummer sowie die Vor- und Nachnamen und die Geburtsdaten der mitversicherten, mitreisenden Personen ((Ehe)Partner, minderjährige Kinder) und den Reisezeitraum mit.

Leistet meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich aufgrund eines Tauchunfalls eine Druckkammerbehandlung benötige?

Im Rahmen des ADAC Auslandskrankenschutz erstatten wir die Kosten bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung, einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich im Vorfeld Ihrer Reise erkundigen, wo sich in Ihrem Tauchgebiet Krankenhäuser mit Dekompressionskammern befinden.

Kann ich die Auslandskrankenversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, eine Auslandskrankenversicherung kann als Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden.
Ob sich das lohnt und welche anderen Versicherungen angegeben werden können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema: "Versicherungen von der Steuer absetzen"

Wie kann ich mir entstandene Kosten in der Auslandskrankenversicherung einreichen?

Im Schadenfall benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte Online Schadenformular. Sie können dort alle notwendigen Rechnungen, ärztliche Verordnungen und Dokumente hochladen und bequem 24/7 einreichen. Natürlich können Sie Ihren Schadenfall auch schriftlich oder telefonisch melden.

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