Für welche Umsätze werden mir ADAC-Boni gutgeschrieben?
Als Inhaber der ADAC mobilKarte Gold erhalten Sie ADAC-Boni für alle Händlerumsätze gutgeschrieben. Tank-Umsätze werden nicht mit ADAC-Boni bonifiziert, da Sie für diese bereits 3% Tank-Rabatt erhalten. Darüber hinaus sind folgende Umsätze von der Bonifizierung mit ADAC-Boni ausgenommen:
Guthabeneinzahlungen und -auszahlungen
Entgelte für die Überlassung bzw. Nutzung der Karte (z.B. Jahreskartenpreis, Gebührenbuchungen)
Zinszahlungen
Händlergutschriften
Belastungen, die auf eine missbräuchliche Verwendung der Karten zurückzuführen sind.
Warum erhalte ich keine ADAC-Boni für meine Umsätze gutgeschrieben?
Die Bonifizierung von Umsätzen mit ADAC-Boni ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Eine Gutschrift von ADAC-Boni erfolgt nur für Inhaber der ADAC mobilKarte Gold.
Die Gutschrift von ADAC-Boni erfolgt nur für Händlerumsätze. Für Tank-Umsätze erhalten Sie bereits weltweit 3% Tank-Rabatt auf alle Tank-Umsätze bis zu 2.500 pro Kalenderjahr.
Wann erhalte ich eine ADAC-Shell-Tankgutscheinkarte im Wert von 10 Euro?
Sobald Sie 2.000 ADAC-Boni auf Ihrem Kartenkonto gesammelt haben, senden wir Ihnen automatisch eine ADAC-Shell-Tankgutscheinkarte im Wert von 10 Euro an Ihre bei uns hinterlegte Adresse zu. Bitte beachten Sie, dass die Zusendung 2 bis 3 Wochen dauern kann.
Wann verfallen meine gesammelten ADAC-Boni?
Ihre gesammelten ADAC-Boni, die nicht für eine ADAC-Shell-Tankgutscheinkarte ausreichen, verfallen zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Wie werde ich über den Stand meiner ADAC-Boni informiert?
Den aktuellen Stand Ihrer ADAC-Boni können Sie Ihrer monatlichen Kreditkartenabrechnung entnehmen oder im Kreditkarten-Banking auf der Kontostandsseite abrufen.
Können bereits gutgeschriebene ADAC-Boni auch wieder abgezogen werden?
Ja, bereits gutgeschriebene ADAC-Boni können auch wieder abgezogen werden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie Waren bei einem Versandhandel bestellen und diese wieder an den Händler zurücksenden. Beim Kauf der Ware gutgeschriebene ADAC-Boni werden dann, nach Rückgabe der Ware und Erhalt der Betragsgutschrift durch den Händler, wieder abgezogen.