Neuer Bußgeldkatalog: Temposünder und Falschparker zahlen jetzt mehr

Zu schnell, geblitzt: Seit 9. November gibt es dafür höhere Bußgelder, die Fahrverbotsgrenzen sind gebliebeneiben ∙ Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock

Zu schnell, falsch geparkt, durch die Rettungsgasse fahren: Seit dem 9. November gilt der neue Bußgeldkatalog. Was jetzt deutlich mehr kostet.

  • Tempoverstöße sind teurer geworden, aber Fahrverbotsgrenzen unverändert

  • Bußgelder für Falschparken und Halten in zweiter Reihe spürbar gestiegen

  • Wer keine Rettungsgasse bildet, bekommt jetzt ein Fahrverbot

Nach langem Ringen zwischen Verkehrsministerium und Ländern hat der Bundesrat Änderungen am Bußgeldkatalog beschlossen: Deutlich stärker zur Kasse gebeten werden seit 9. November Temposünder, Falschparker und Kraftfahrer, die eine Rettungsgasse benutzen, um schneller voranzukommen.

Unverändert sind die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen geblieben. Das hatte der ADAC immer wieder gefordert.

70 statt 35 Euro für 20 km/h zu viel innerorts

Für Zu-Schnell-Fahrende ist es deutlich teurer geworden: Die Verwarnungsgelder für Überschreitungen ab 16 bis zu 20 km/h wurden mit dem neuen Bußgeldkatalog verdoppelt. Innerorts stiegen sie von 35 auf 70 Euro, außerorts von 30 auf 60 Euro. Punkte in Flensburg gibt es allerdings wie früher erst ab 21 km/h zu schnell.

Viel härter bestraft werden Raser: Wer etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h in der Stadt fährt, zahlt jetzt mindestens 400 statt heute 200 Euro.

Bei den Fahrverbotsgrenzen ist alles unverändert. Bei 31 km/h zu viel droht Autofahrern innerorts und bei 41 km/h außerorts oder wenn sie wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell sind ein Fahrverbot.

Höhere Bußgelder für Falschparker

Ein Porsche Cayenne parkt im absoluten Halteverbot einer Feuerwehreinfahrt.
Für Falschparker ist es jetzt teurer als früher, nicht nur vor Feuerwehrausfahrten© dpa/Maximilian Schönherr

Normale Parkverstöße sind etwas angehoben geworden. Wer zum Beispiel sein Auto im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt 25 statt früher 15 Euro. Bei länger als einer Stunde mit Behinderung sind es jetzt 50 statt 35 Euro. Teurer ist es auch für alle geworden, die unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz parken. Das kostet 55 statt bislang 35 Euro.

Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten wird, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden, seit 9. November mit 100 Euro und einem Punkt geahndet. Den bekommt auch jeder, der einen Geh- und Radweg länger als eine Stunde blockiert und dabei andere behindert. Bußgeld: 80 Euro.

Kräftiger zur Kasse gebeten werden mit dem neuen Bußgeldkatalog auch alle, die in zweiter Reihe parken oder halten. Sie zahlen 55 Euro. Und Falschparkende, die dabei zum Beispiel Radfahrende behindern, zahlen 80 Euro und bekommen anders als früher einen Punkt in Flensburg.

Neu: Wer seinen Wagen unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.

Strafen für alle, die Fußgänger gefährden

Auto- und Motorradfahrende, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, zahlen 140 statt früher 70 Euro. Außerdem bekommen sie einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot. Radfahrenden drohen in solchen Fällen 70 Euro und ein Punkt.

Rettungsgasse: Verstöße werden härter bestraft

200 Euro, zwei Punkte in Flensburg: Das drohte schon früher allen, die keine Rettungsgasse bilden. Neu seit dem 9. November: Dafür gibt es einen Monat Fahrverbot.

Wer auf die rücksichtslose Idee kommt, durch die Rettungsgasse zu fahren, zahlt mindestens 240 Euro und kassiert zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. In beiden Fällen können bis zu 320 Euro fällig werden, wenn dabei andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt werden.

Das sagt der ADAC

Raserei darf niemals akzeptiert werden. Deshalb ist die deutliche Erhöhung der Bußgelder ohne Verschärfung der Fahrverbotsgrenzen aus Sicht des ADAC ein guter Kompromiss, der seine abschreckende Wirkung nicht verfehlen wird, aber nicht überzieht wie das zunächst geplante Fahrverbot, gegen das der ADAC eingetreten ist. Gleichzeitig muss aber sichergestellt werden, dass Kontrollen an Gefahrenstellen und damit auch das Risiko, entdeckt zu werden, erhöht werden. Nur so wird eine Verhaltensänderung erreicht werden können. Grundsätzlich verfolgen die Neuregelungen im Bußgeldkatalog das Ziel, die Sicherheit von Fahrradfahrern zu erhöhen. Das ist wichtig und richtig und wird vom ADAC unterstützt. Schwierig ist es jedoch aus Sicht des ADAC, dass wiederholte Eingriffe in den Bußgeldkatalog die Systematik insgesamt zerstört haben. Deshalb halten wir umfassende Überarbeitung der Bußgeldkatalogverordnung für notwendig mit dem Ziel, sie durchgängig daran auszurichten, wie stark der jeweilige Verstoß andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Vereinfacht gesagt: Je stärker die Gefährdung anderer, umso schärfer die Sanktion. So sollte es Punkte für Parkverstöße nur geben, wenn das Verhalten konkret gefährlich war. Es erscheint unverhältnismäßig, wenn das teilweise benutzen des Gehweges beim Parken über 1 Stunde mit dem Eintrag in Flensburg verbunden ist. Den entscheidenden Impuls zu einer umfassenden Überarbeitung der Bußgeldkatalogverordnung kann der Verkehrsgerichtstag im Januar 2022 in Goslar geben.

Gerhard Hillebrand, ADAC Verkehrspräsident