Viele Bürger fühlen sich durch Straßenverkehrslärm belästigt. Der ADAC nimmt dieses Thema sehr ernst und setzt sich für wirkungsvolle und sinnvolle Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung ein.
Gesetzlicher Rahmen
Die Europäische Union fordert, den Umgebungslärm in Ballungsräumen und an Verkehrswegen zu ermitteln und an hoch belasteten Straßen zu verringern (Richtlinie 2002/49/EG). 2005 erfolgte die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht.
Entstehung
Es ist nicht nur der Motor, der Krach macht. Auch Reifen und Fahrbahn erzeugen Geräusche. Das Abrollen der Reifen wird oberhalb von 40 bis 60 km/h als entscheidende Geräuschquelle von Autos wahrgenommen.
Minderung
Reifen-Fahrbahn-Geräusche können durch offenporige und lärmarme Asphalte reduziert werden. Aber auch die Sanierung von Straßen oder die Beseitigung von Schlaglöchern mindern die Fahrgeräusche.
Verlagerung
Wird der Straßenverkehr durch weniger lärmsensible Bereiche geführt, so kann die Lärmbelastung in Wohngebieten gesenkt werden.
Barrieren
Die Ausbreitung von Lärm kann verhindert werden, z.B. durch Lärmschutzwände und -wälle, Einhausungen, Hofschließungen und Schallschutzfenster.
Strengere Grenzwerte bei Reifen
Bessere und leisere Fahrbahnbeläge
Intensivierte Verkehrsplanung
Intelligentere Raumplanung
Innovative Lärmschutzmaßnahmen
Kommunale Fahrzeuge als Vorreiter
Auf unnötige Tempolimits verzichten
Weniger Beschränkung von Straßenverkehr
Intensivierung der Forschung
In unserer Infobroschüre „Minderung des Verkehrslärms in Städten und Gemeinden“ erhalten Sie ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, zu Lärmkarten und Aktionsplänen, zur Entstehung von Straßenverkehrslärm und zu vielen Praxisbeispielen.
Infobroschüre Minderung des Verkehrslärms PDF, 1.776 KBADAC Standpunkt Lärmminderung PDF, 71 KB
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