Badegewässer-Politik in Europa: Chaos bei den Grenzwerten
„Neue Besen kehren gut“, lautet der bekannte Teil eines Sprichworts, das aber auch endet mit der Feststellung: „die alten kennen die Winkel“. Ersteres drückt wohl die Absicht der neuen EU-Richtlinie zur Badegewässerqualität (2006/7/EG) aus, die am 15. Februar 2006 verabschiedet wurde. Sie löst schrittweise die Richtlinie aus dem Jahre 1976 (76/160/EWG) ab. Bis Ende 2014 muss der Übergangsprozess in allen Mitgliedsstaaten vollständig umgesetzt sein. In der Praxis allerdings lässt sich eher Letzteres erkennen.
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Die alte Richtlinie
Bereits die alte Richtlinie regelte detailliert die mikrobiologische Überwachung aller offiziellen Badegewässer in der EU. Ganz gleich ob Baggersee, Nordsee oder Mittelmeer, jedes zum Baden genutzte Gewässer musste regelmäßig während der Saison nach sogenannten Indikatorbakterien untersucht werden. Bei Überschreitungen der in der Richtlinie festgelegten Grenzwerte wurden je nach Mitgliedsstaat Badeverbote erlassen, zumindest aber Nachprüfungen der Wasserqualität durchgeführt. Und: Die Ergebnisse eines Jahres wurden jeweils im Folgejahr veröffentlicht. Der Zweck: der Gesundheitsschutz für Badende.
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Die neue Richtlinie
Mit der Novellierung der Badegewässerrichtlinie wurde die Form der Überwachung neu geregelt. So gibt es nach wie vor ein mikrobiologisches Messprogramm, im Mittelpunkt steht jedoch ein ganz neues Werkzeug zur Beurteilung der hygienischen Badegewässerqualität: die Badegewässerprofile. Dafür wird jedes Badegewässer in seinem Zusammenhang mit angrenzenden Gewässern und dem sonstigen Naturraum betrachtet. Anhand einer Art Checkliste werden die potenzielle Gefahr bakterieller Verunreinigungen und andere für den Badegast unangenehme Belastungen untersucht und dokumentiert. Das Ziel: Verschmutzungen besser voraussagen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Soweit, so gut.
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Der Unterschied
Aber: Die bisher in 14tägigem Rhythmus durchgeführten Messungen finden nun nur noch alle vier Wochen statt. Und: Wurde die Qualität des Badegewässers früher auf Basis der Daten eines Jahres eingeschätzt, sieht die neue Richtlinie eine Einstufung nach den Erkenntnissen eines Zeitraums von vier Jahren vor, was zu einer Nivellierung der Werte führt. Doch damit nicht genug: Bei einer akuten, heftigen bakteriellen Belastung bereits einer einzelnen Probe müssen anders als früher keine Sofortmaßnahmen wie zum Beispiel ein Badeverbot getroffen werden. Denn auf Grenzwerte wurde in der neuen Richtlinie verzichtet. Damit fehlt eine einheitliche Weisung der EU zum Umgang mit Einzelwerten. Das Trostpflaster: Jeder Mitgliedsstaat kann striktere Umwelt- und Gesundheitsschutzregelungen einführen oder beibehalten, als es die jetzige Richtlinie vorsieht.
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Die Sache mit den Grenzwerten
Die Folge: Nahezu jeder EU-Staat hat die Sache nach eigenen Vorstellungen geregelt. Entsprechend groß sind die Unterschiede. In Spanien und Frankreich gibt man sich ganz ohne die wichtigen Grenzwerte für die beiden Keime Intestinale Enterokokken (IE) und Escherichia coli (E. coli) zufrieden. Hier ist noch der Wert von 2 000 fäkalcoliformen Bakterien, von denen E. coli nur eine Art darstellt, aus der alten Richtlinie das Maß der Dinge. Italien hingegen hat äußerst strenge Grenzwerte für Einzelproben von 200 IE und 500 E. coli festgelegt.
In Deutschland wiederum ist die Gesetzeslage nicht einmal für alle Bundesländer einheitlich geregelt. Zwar hat das Umweltbundesamt eine Musterverordnung mit Grenzwerten für Binnen- und Küstengewässer (700 IE/ 1 800 E. coli) vorgeschlagen, die Landesregierungen haben diese jedoch in ihren Verordnungen sehr unterschiedlich umgesetzt. Während beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein oder Hessen die Regelungen zu Einzelproben aufgegriffen haben, fehlen diese in Bayern oder Baden-Württemberg gänzlich. Schilda lässt grüßen, denn: Bei gleicher bakterieller Belastung darf in einem Badesee im Süden der Republik noch munter geplanscht werden, im Norden hingegen herrscht längst Badeverbot.
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ADAC fordert Vereinheitlichung
Die fehlende EU-weite Regelung zu Einzelproben hat also zur Folge, dass in den Mitgliedstaaten das Risiko für den Badegast, sich über belastetes Wasser anzustecken, höchst unterschiedlich ist. Nach Einschätzung des ADAC kann jedoch nur eine eindeutige Festlegung mikrobiologischer Grenzwerte für IE und E. coli zusammen mit eindeutigen Anweisungen zum Umgang mit hohen Werten eine einheitliche Gesundheitsvorsorge in Europa sicherstellen. Für Deutschland erscheint, abgesehen von Harmonisierungsbestrebungen auf europäischer Bühne, zumindest eine einheitliche Umsetzung der Empfehlung des Umweltbundesamtes in allen Bundesländern und damit für alle Gewässer der Republik nicht nur logisch, sondern zwingend erforderlich.
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Grenzwerte für Einzelproben in europäischen Ländern
| Land | Binnengewässer | Küstengewässer |
IE
| E. coli
| IE
| E. coli
|
| KbE/ 100ml |
| Deutschland (1) | 700 | 1 800 | 700 | 1 800 |
| Österreich (2) | 400 | 1 000 | - | - |
| Italien (2) | 500 | 1 000 | 200 | 500 |
| Spanien (3) | - | 2 000* | - | 2 000* |
| Portugal (2) | 660 | 1 800 | 350 | 1 200 |
| Frankreich (3) | - | 2 000* | - | 2 000* |
IE = Intestinale Enterokokken; E.coli = Escherichia coli; Kbe/ 100 ml = koloniebildende Einheiten pro 100 Mililiter Wasser
* fäkalcoliforme Bakterien
(1) Empfehlung des Umweltbundesamts (aufgrund der neuen Richtlinien)
(2) Erlass aufgrund der neuen Richtlinie
(3) Grenzwerte der alten Richtlinie
Keime im Wasser: Die Konzentration bestimmt das Krankheitsrisiko
Sie haben klingende Namen und sind doch Missetäter: Escherichia coli (E. coli) und Intestinale Enterokokken (IE) heißen die Keime, nach denen im aktuellen ADAC Test zur Wasserqualität an den Badesstränden der Oberen Adria gefahndet wurde. Beide gehören zu den Fäkalbakterien aus dem Darm von Menschen und warmblütigen Tieren. Sie können zwar auch selber Krankheiten verursachen, dienen aber vor allem als Indikatoren für die Existenz noch gefährlicherer Krankheitserreger und bestätigen die Nähe einer entsprechenden Verschmutzungsquelle. E. coli werden oft vom Land aus in das Wasser geschwemmt, zum Beispiel über Kläranlagenausläufe, Regenüberlaufbecken oder naturgedüngte Äcker. Intestinale Enterokokken finden sich verstärkt in der Nähe großer Ansammlungen von Wasservögeln.
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Gefährliche von ungefährlicher Keimbelastung unterscheiden
Entscheidend für den Test war also die Frage: Bei welcher Belastung des Badegewässers mit Keimen in einem bestimmten Zeitraum läuft der Badegast Gefahr zu erkranken? Auf Basis medizinisch begründeter Werte sollten ungefährliche von gefährlichen Belastungen unterschieden werden. Denn: Wird eine bestimmte, wissenschaftlich definierte Grenze überschritten, ist eine potenziell infektiöse Keimkonzentration erreicht. Dann besteht das Risiko einer Magen-Darm-Infektion. Bestenfalls. Schlimmstenfalls aber auch, allerdings eher theoretisch, einer Gelbsucht oder Hirnhautentzündung. Dazwischen liegen Hautausschläge, Entzündungen der Harnblase, des Außenohrs und der Bindehaut im Auge oder spezielle Formen von Lungenentzündung.
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Jeder Badende schluckt Wasser
„Beim Baden schluckt ein Schwimmer durchschnittlich 50 Milliliter Wasser“, erklärt Dr. Regine Szewzyk vom deutschen Umweltbundesamt. Bei plantschenden Kindern oder ungeübten Surfern zum Beispiel kann es auch wesentlich mehr sein. Eine bestimmte Konzentration an Keimen im Wasser bedeutet allerdings nicht, dass man auch tatsächlich krank wird. Die individuelle Gefährdung ist sehr von der gesundheitlichen Konstitution und persönlichen Voraussetzungen abhängig. Beispielsweise kann es eine Rolle spielen, ob ein Mensch schon einmal mit einem bestimmten Krankheitskeim in Kontakt gekommen ist. Dann nämlich besteht in aller Regel eine erhöhte Immunität und damit sinkt auch die Wahrscheinlichkeit zu erkranken.
Am häufigsten treten Magen-Darm-Beschwerden auf, schwerwiegende Krankheiten dagegen äußerst selten. „Besonders anfällig sind Kinder und ältere Menschen sowie krankheitsbedingt geschwächte Personen“, sagt Professorin Christiane Höller vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Aber: Laut EU-Kommission stecken sich selbst bei ausgezeichneter bis guter Gewässerqualität zweieinhalb bis fünf Prozent der Badenden mit einer Magen-Darm-Infektion an. Ist die Qualität schlechter, steigt das Risiko.
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Keine einheitlichen Werte für Badeverbote
Um den Badegast zu schützen, können Badeverbote erlassen werden. Ab welcher Keimkonzentration im Wasser ein Badeverbot verhängt wird, regeln die europäischen Staaten allerdings inzwischen ausschließlich in Eigenregie. In Italien galten bereits seit 1982 wesentlich strengere Grenzwerte, als sie die damalige EU-Richtlinie vorschrieb. Mit dem Gesetz zur Badegewässerhygiene vom 10. März 2010 wurden die Grenzwerte für die italienischen Küstengewässer nun auf 500 KbE/ 100 ml für E.coli und 200 KbE/ 100 ml für IE festgelegt. Wird einer dieser Werte erreicht oder überschritten, müssen ein Badeverbot erlassen und entsprechende Verbotsschilder am Strand aufgestellt werden. Zum Vergleich: In Deutschland wird ein Badegewässer erst gesperrt, wenn bei zwei aufeinander folgenden Messungen 1 800 KbE/ 100 ml E. coli und/ oder 700 KbE/ 100 ml Intestinale Enterokokken gemessen werden. In Italien ist man als Badegast also eher auf der sicheren Seite.
EU- und ADAC Messungen: Keine Konkurrenz, sondern Ergänzung
Die Umwelt erhalten, ihre Qualität verbessern und die Gesundheit des Menschen schützen – das will die Europäische Union mit ihren Richtlinien über die Qualität der Badegewässer. Sie haben eine lange Geschichte: Die erste (76/160/EWG) reicht ins Jahr 1976 zurück, die aktuelle (2006/7/EG) stammt aus dem Jahr 2006. Sie schreibt eine regelmäßige Untersuchung der Badegewässer in den EU-Staaten vor. Hierfür wurde ein differenziertes Überwachungsverfahren mit mikrobiologischen Untersuchungen an Küsten und Binnengewässern entwickelt, das für alle Mitgliedstaaten bindend ist.
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EU misst an Stränden mit höchstem Badebetrieb
Die EU-Wasserproben werden an fest definierten Messpunkten genommen. Sie wurden von den zuständigen Behörden vorwiegend an den Hauptstränden der Badeorte und an anderen frequentierten Stränden eingerichtet. Damit erfassen die EU-Messungen die grundsätzliche Belastung des Badestrandes mit dem intensivsten Badebetrieb. Problem- oder Randzonen der Strände mit nur geringer Frequentierung werden dabei in den meisten Fällen außer Acht gelassen.
Nicht in die Messungen einbezogen werden auch zum Beispiel über den Strand laufende Bäche und Rinnsale oder vom Meer abgetrennten Wasserbecken. Gerade hier aber plantschen und spielen Kinder gerne und in den Augen ihrer Eltern vermeintlich sicher, weil geschützt vor dem tieferen Meer, seinen Wellen und Strömungen. Einer möglichen Gesundheitsgefahr sind sich die Eltern nicht bewusst – und werden darüber in der Regel auch nicht aufgeklärt. Doch die meisten potenziellen Belastungspunkte finden sich im Flachwasserbereich mit einer Wassertiefe von deutlich weniger als einem Meter - zu flach, sagt die EU-Richtlinie und verbietet Messungen in diesem Bereich.
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Flachwasser birgt Gesundheitsrisiko
Dass es in Flachwasserzonen an Badestränden stark belastete Zonen gibt, hat der erste ADAC Test zur Wasserqualität an Nord- und Ostsee im vergangenen Jahr gezeigt. Vor allem der Bereich von Fluss-, Bach- und Rohrmündungen barg ein hohes Risiko. An der italienischen Adriaküste hat man in diesen Bereichen in vielen Fällen vorsorglich ein permanentes Badeverbot erlassen. Doch finden sich auch hier immer wieder Zuflüsse, in denen gebadet wird. Und: An den Stränden der Oberen Adria werden zum Teil große Mengen organischen Materials angeschwemmt, das erfahrungsgemäß auch eine Erhöhung der Bakterienzahl mit sich bringt. Ebenfalls typisch: Lagunen oder dem Strand vorgelagerte Wellenbrecher, die wegen des geringeren Wasseraustausches ebenfalls die Bakterienvermehrung begünstigen können.
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ADAC misst auch in Flachwasserzonen
Im ADAC Test werden nun auch Flachwasserzonen an Badestränden als Belastungsquellen dokumentiert und punktuell auf ihre hygienische Wasserqualität hin kontrolliert. Dieser Test und die offiziellen Kontrollen der Badegewässer nach der EU-Richtlinie sind nicht miteinander zu vergleichen, da der ADAC Test ein anderes Messkonzept umsetzt, das Problemzonen in den Mittelpunkt stellt, die durch die EU-Messungen nicht erfasst werden. EU- und ADAC Messungen konkurrieren also nicht miteinander, sie ergänzen sich.
Methodik: So haben wir getestet
Beim ersten Mal waren sie an der deutschen Nord- und Ostseeküste unterwegs, jetzt beim zweiten Mal an den Stränden der Oberen Adria in Italien. Nein, nicht Urlaub stand auf dem Programm der ADAC Tester, sondern knallharte Arbeit: Sie zogen Wasserproben für den zweiten großen ADAC Test zur Wasserqualität an Badestränden. Der Grund: Immer wieder berichten Mitglieder besorgt über die mangelnde Sauberkeit von Stränden und Gewässern. Dabei zeigt sich oft eine große Diskrepanz zu den meist guten Resultaten der offiziellen, gewässerhygienischen Messungen, die von den EU-Staaten nach der EU-Richtlinie 2006/7/EG und von einigen Ländern außerhalb der EU erhoben und veröffentlicht werden. Meist beruhen diese Unterschiede darauf, dass der von den Badegästen genutzte Bereich nicht mit den Messpunkten der EU identisch ist. Das veranlasste Europas größten Automobilklub und Verbraucherschützer zu einem ersten Test an deutschen Küsten, der 2010 veröffentlicht wurde. Und siehe da: Er brachte teilweise alarmierende Ergebnisse. Eine Testreihe war geboren.
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62 Messpunkte an den Stränden von 20 Ferienorten
Auch im zweiten Testjahr schickte der ADAC seine Experten zu beliebten Urlaubszielen der Deutschen, dieses Mal aber im Ausland. Im Fokus standen die Strände von 20 Ferienorten der Oberen Adria in Italien zwischen Grado im Norden und Cattolica im Süden. Kriterien für die Auswahl der Testorte waren deren touristische Bedeutung und geografische Lage sowie etwaige negative Auffälligkeiten im Rahmen der offiziellen EU-Messungen vergangener Jahre. Für die Auswahl der Messstellen wurden mithilfe von Satellitenaufnahmen und Kartenmaterial potenzielle Belastungsquellen lokalisiert, die beim Test vor Ort auf ihre Relevanz überprüft wurden. Solche Belastungspunkte waren Mündungen von Flüssen, Bächen und Entwässerungsgräben, vom Meer abgetrennte Bassins, Schwemm- und Brandungszonen sowie Buhnen und Molen. Vor Ort zu erkennen sind mögliche Belastungen durch Moder- oder Fäkaliengeruch, trübes Wasser, Schaum, starkes Algenwachstum, undefinierbare Schwebstoffe, Treibgut, Tierkot oder Müllansammlungen.
An jeder Messstelle wurde grundsätzlich ein Messpunkt für die Wasserentnahme festgelegt. Bei ins Meer mündenden Bächen und Flüssen wurde ein zweiter Messpunkt innerhalb des Zuflusses bestimmt. Alle Messpunkte mussten durch Badegäste genutzt und uneingeschränkt zugänglich, also nicht zum Beispiel durch Zäune oder deutlich sichtbare Warnschilder gesperrt sein. Insgesamt gab es 62 Messpunkte.
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Wasserproben an drei unterschiedlichen Tagen
Für die praktische Durchführung und die wissenschaftliche Auswertung der Messungen holte sich der Klub wiederum das im Bereich Badegewässerhygiene seit Jahrzehnten erfahrene Hydra-Büro Dr. Knut Eichstaedt in Langen ins Boot. Die Experten waren mit einem speziell ausgerüsteten Labor-Bus in der Hochsaison vom 29. Juni bis zum 6. September 2010 an den italienischen Stränden unterwegs, um Wasserproben zu entnehmen, und zwar nur bei stabiler Witterung, also nicht während und nach Starkregen, der das Ergebnis hätte beeinflussen können.
An jedem dieser insgesamt 62 Messpunkte entnahmen die Tester an unterschiedlichen Tagen unter Berücksichtigung der einschlägigen mikrobiologischen Vorschriften drei Wasserproben und hielten dabei wichtige Parameter wie Wassertemperatur und Salzgehalt fest. Die geografischen Koordinaten wurden mit einem GPS-Gerät bestimmt, Entfernungen mit einem speziellen Lasergerät gemessen und jede Messstelle fotografisch dokumentiert. Die gekühlten Wasserproben waren spätestens nach 24 Stunden zur mikrobiologischen Untersuchung im Centro Analisi Chimiche srl in Rubano bei Padua. Das Labor ist für die Untersuchung von Badegewässern offiziell zugelassen und zertifiziert. Dort wurde gemäß der neuen EU-Richtlinie mittels gängiger Analyseverfahren (UNI EN ISO 9308-1:2002 und UNI EN ISO 7899-2:2003) nach den Keimen Escherichia coli (E. coli) und Intestinale Enterokokken (IE) gefahndet. Ihre Konzentration wird in Einheiten pro 100 Milliliter Probenwasser angegeben (Kolonie bildende Einheiten = KbE/ 100 ml).
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Schlechtester Wert entscheidet über Note
Das Bewertungssystem zur Interpretation der mikrobiologischen Daten basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen des Umweltmediziners Dr. Albrecht Wiedenmann. Er berechnet damit das Risiko für einen Badegast, während der Badesaison mit krankmachenden Keimkonzentrationen in Kontakt zu kommen. Dabei werden drei verschiedene Faktoren berücksichtigt. Zum einen ist der Schwellenwert, bis zu dem das Krankheitsrisiko noch nicht signifikant erhöht ist, unterschiedlich: Für Intestinale Enterokokken gelten 25, für E. coli 100 KbE/ 100 ml. Aber: Bei Messwerten oberhalb dieser sogenannten NOAEL-Werte (no observed adverse effect level) steigt das Gesundheitsrisiko nicht notwendigerweise proportional an, denn die Bakterien sind in einem natürlichen Gewässer nicht gleichmäßig verteilt. Liegen, wie beim ADAC Test, mehrere Einzelwerte vor, die zu unterschiedlichen Zeiten am selben Messpunkt ermittelt wurden, spielt zum anderen auch der Zeitraum eine Rolle, für den das jeweilige Gesundheitsrisiko bestand. Diese sogenannte zeitintegrierte Qualitätsauswertung (TIQS = time integrated quality score), beschreibt also die Gefahr, mit krankmachenden Konzentrationen in Berührung zu kommen, und zwar individuell für jeden der beiden Keime. Weil für den Badegast allein die Einschätzung dieses Risikos wichtig ist, und nicht die Frage, welche Bakterienart für die Verschmutzung verantwortlich ist, werden abschließend die beiden TIQS miteinander verglichen. Entscheidend für die Bewertung ist letztlich immer der schlechteste Wert, sprich der mit dem höheren Risiko.
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Nationale Grenzwerte bestimmen K.O.-System
Bislang sind bei der Dateninterpretation jedoch noch keine nationalen Grenzwerte berücksichtigt. Deshalb wurde auch in diesem Jahr ein sogenanntes K.O.-System eingebaut, das eine sehr gute oder gute Bewertung ausschließt, wenn nationale Grenzwerte überschritten werden. Und die sind in Italien sehr streng: Übersteigt der Wert 500 KbE/ 100ml bei Escherichia coli oder 200 KbE/ 100 ml bei Intestinalen Enterokokken, müssen ein Badeverbot erlassen und entsprechende Schilder aufgestellt werden. Für den ADAC Test bedeutete das: Wurde dieser Grenzwert an einer Messstelle ein Mal überschritten, konnte die Wertung nicht besser als ausreichend sein. Anderenfalls griff das K.O.-System, das heißt, die Note wurde auf ausreichend abgewertet.
Das Ergebnis der Messungen beschreibt das Risiko, während der Badesaison 2010 als Badender an einer bestimmten Messstelle einer gesundheitsgefährdenden Konzentration von Bakterien ausgesetzt gewesen zu sein. Es drückt sich aus in den ADAC Urteilen sehr gut, gut, ausreichend, bedenklich und mangelhaft.
Alle 62 Messpunkte wurden in der zweiten Mai-Woche 2011 nochmals daraufhin überprüft, ob sich in der Zeit nach dem Test bauliche oder andere, für die Wasserhygiene oder den Badegast bedeutsame Veränderungen ergeben haben.