Das Resultat: Jeder Betreiber kocht sein eigenes Preispolitik-Süppchen. Im ADAC Test erwiesen sich lediglich die Call-a-Bike-Tarife in Köln, München und Berlin als identisch – aber auch teuer: So kostet die Minute im Grundtarif durchwegs 8 Cent, eine Stunde Radeln schlägt also mit 4,80 Euro zu Buche. Für den ganzen Tag zahlen Gelegenheitsnutzer 15 Euro, BahnCard-Inhaber und Studenten nur 9 Euro. Wer die silber-roten Drahtesel in Stuttgart nutzt, kommt günstiger davon. Hier sind die ersten 30 Minuten kostenlos, mit 2,40 Euro entsprechend günstiger ist die Stunde. Gleiches gilt für Radler, die sich für eine Jahrespauschale in Höhe von 24 Euro (Studenten), 36 Euro mit und 48 Euro ohne BahnCard entscheiden.
Bei anderen Anbietern geht es auch günstiger. Für Nextbike in Leipzig zahlt der Kunde bei der Erstanmeldung 8 Euro, die als Startguthaben „verfahren“ werden können. Für Besitzer der sogenannten RadCard kostet die erste Stunde 50 Cent, für Spontan-Nutzer das Doppelte. Für den ganzen Tag das gleiche Spiel: 4 Euro für den RadCard-Besitzer, 8 Euro für den Gelegenheitsnutzer. Ein Blick ins etwas teurere Nürnberg: Die Norisbike-Kundenkarte kostet 8 Euro pro Jahr, die erste Stunde mit ihr 1 Euro, der ganze Tag 5 Euro. Ohne das Plastikkärtchen werden 2 Euro für die Stunde und 8 Euro für den Tag fällig. Wer in Hamburg auf’s Leihrad steigen will, auf dem übrigens StadtRAD draufsteht, aber Call a Bike drin ist, muss sich wieder mit einer neuen Variante vertraut machen: Bei der Anmeldung werden 5 Euro fällig, die wie in Leipzig als Startguthaben dienen. Es folgen 30 kostenfreie Minuten, 8 Cent für jede weitere Minute – macht 1,20 Euro für die erste Stunde, 4,80 Euro für jede weitere und maximal 12 Euro für den ganzen Tag, im Normaltarif. Daneben gibt es hier wie auch in den anderen Städten gesonderte Tarife für Kunden der örtlichen Verkehrsbetriebe oder der Bahn, für Firmenmitarbeiter oder Studenten und so weiter, und so weiter – ein Tarifdschungel, der nicht einfach zu durchforsten ist. Und es gibt eine Art Strafzoll für Langzeitnutzer. So entfällt in einigen Städten zum Beispiel die Stundenstaffelung am zweiten Tag nach einer 24-Stunden-Nutzung.