Für Fahrräder gibt es wenig Vorschriften: Führerschein, Versicherung, Helm und Kennzeichen sind nicht vorgeschrieben. Gleiches gilt auch Fahrräder mit Elektromotor (Pedelecs), wenn der Motor nur im Zusammenspiel mit der Tretleistung des Fahrers funktioniert. Zudem darf der Motor nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h mit maximal 250 Watt unterstützen. Und selbstverständlich müssen Pedelecs den gesetzlichen Anforderungen (etwa Beleuchtung) für Fahrräder entsprechen. Gekennzeichnete Radweg müssen benutzt werden; sonstige Radwege dürfen befahren werden.
Ewas anders sieht die Sache bei Pedelecs mit Anfahrhilfe aus: Diese bescheunigen das Rad auf Knopfdruck – also ohne Tretleistung des Fahrers – bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h. Verkehrsrechtlich handelt es sich deshalb um ein Kraftfahrzeug, weshalb Fahrer mit einem Geburtsdatum nach dem 31.05.1965 mindestens eine Mofaprüfbescheinigung benötigen. Wichtig: Ob verschuldete Unfälle von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab: Oftmals ist der Versicherungsschutz auf Fahrräder und „nicht selbstfahrende Fahrzeuge“ beschränkt. Radwege dürfen nur befahren werden, wenn dies ausnahmsweise durch das Zusatzzeichen „Mofa frei“ gestattet ist. Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen stets befahren werden.
Rechtliches im Detail