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Benötige ich eine Warnweste im Ausland?

Vor der Fahrt ins Ausland stellen sich viele die Frage, ob sie eine Warnweste benötigen und wenn ja, worauf sie beim Kauf achten müssen. Wir haben hier die gängigsten Reiseländer für Sie zusammengestellt und informieren Sie wie die Warnweste aussehen muss.


  • Belgien

    Sie müssen nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße beim Verlassen Ihres Fahrzeugs eine Warnweste anlegen. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Weste pro Fahrzeug. Das gilt auch, wenn Sie mit dem Motorrad unterwegs sind.

    Es drohen Geldstrafen zwischen 50 Euro bis maximal 1.375 Euro.


  • Bulgarien

    Alle Insassen eines Kfz, die bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Dies gilt auch für Motorradfahrer. Es droht eine Geldbuße von ca. 25 Euro.


  • Finnland

    Sie sollten als Fußgänger bei Dunkelheit reflektierende Kleidung tragen oder reflektierende Streifen an der Kleidung anbringen. Das wird auch empfohlen, wenn Sie bei Dunkelheit Ihr Kfz verlassen. Eine Ahndung erfolgt nicht.


  • Frankreich

    Ihr Kfz muss mit mindestens einer reflektierenden Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) ausgerüstet sein. Auch Ihre Mitfahrer müssen eine Weste tragen, sollten sie nach einem Unfall oder einer Panne das Kfz verlassen. Für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Quads gilt keine Pflicht, eine Warnweste zu tragen.

    Es drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.
    Sollten Sie mit dem Fahrrad nachts oder bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sein, müssen Sie ebenso eine Warnweste tragen. Sonst droht eine Geldbuße von mindestens 22 Euro.


  • Italien

    Sie müssen eine reflektierende Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) tragen, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Es drohen Geldbußen von mindestens 38 Euro.

    Die Pflicht, eine Warnweste zu tragen, trifft grds. nur den Fahrer. Stellt jedoch Ihr Beifahrer das Warndreieck auf und bleiben Sie als Fahrer im Fahrzeug, muss der Beifahrer eine Warnweste tragen. Als Motorradfahrer sind Sie von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.


  • Kroatien

    Sie müssen eine Warnweste mitführen und auch anlegen, wenn Sie Ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten. Dies gilt für Sie auch, wenn Sie Motorradfahrer sind.


  • Luxemburg

    Sie müssen nach einem Unfall oder Panne auf der Autobahn und auf Schnellstraßen beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) anlegen. Dies gilt auch, wenn Sie ein Motorrad fahren.

    Sollten Sie als Fußgänger nachts oder bei schlechten Lichtverhältnissen am Fahrbahnrand einer Landstraße gehen, müssen Sie ebenfalls eine Warnweste tragen. Bei einem Verstoß droht Ihnen eine Geldbuße von mindestens 49 Euro.


  • Norwegen

    Fahrer von Kraftfahrzeugen und Motorrädern, die in Norwegen zugelassen sind, müssen eine reflektierende Warnweste anlegen, wenn sie ihr Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne oder außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen. Die Weste muss so im Auto deponiert sein, dass sie vom Fahrersitz aus gut erreichbar ist. Vorgeschrieben ist sie nur für den Fahrer.

    Ausländische Fahrer sind nur dann betroffen, wenn sie mit Mietfahrzeugen mit norwegischem Kfz-Kennzeichen unterwegs sind.


  • Österreich

    Sie müssen eine Warnweste im Fahrzeug mitführen und bei einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn/Autostraße/Landstraße auch anlegen, sofern Sie Ihr Auto verlassen, um z.B. ein Warndreieck aufzustellen. Es drohen Geldbußen ab 14 Euro.

    Als Motorradfahrer sind Sie von der Warnwestenpflicht ausgenommen.


  • Portugal

    Fahrer von Kraftfahrzeugen (auch Mietwagen), die in Portugal zugelassen sind, müssen eine Warnweste mitführen. Sie müssen die Weste anlegen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten. Für einen Verstoß gegen die Pflicht, eine Weste mitzuführen, drohen Geldbußen zwischen 60 Euro und 300 Euro, für das Nichttragen einer Weste zwischen 120 Euro und 600 Euro.

    Motorräder und Trikes sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.


  • Rumänien

    Wenn Sie ein Kraftfahrzeug über 3,5 t fahren, müssen Sie eine reflektierende Warnweste mitführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges bei einer Panne oder einem Unfall tragen. Es drohen sonst Geldbußen.


  • Serbien
    Sie sind als Fahrer von Pkw, Bus und Lkw verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen und anzulegen, wenn Sie Ihr Kfz auf offener Straße verlassen. Es drohen sonst Geldbußen ab 32 Euro.
  • Slowakei

    Sie müssen als Auto- oder Motorradfahrer eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten. Es drohen sonst Geldbußen ab 50 Euro.


  • Slowenien

    Sie sind verpflichtet, eine Warnweste anzulegen, wenn Sie Ihren Wagen nach einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen verlassen. Es drohen Geldbußen ab 40 Euro. Eine reine Mitführungspflicht besteht nicht.

    Als Motorradfahrer sind Sie von der Warnwestenpflicht ausgenommen.


  • Spanien

    Sie müssen beim Verlassen Ihres Fahrzeugs eine Warnweste tragen. Es drohen Geldbußen bis 90 Euro.
    Als Motorradfahrer sind Sie von der Warnwestenpflicht ausgenommen.


  • Tschechien

    Ihr Pkw muss mit mindestens einer reflektierenden Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) ausgerüstet sein. Ausserdem muss für jeden weiteren Mitfahrer eine Weste an Bord sein. Die Regelung gilt auch für Pkw aus dem Ausland. Bei Verstößen gegen die Mitführpflicht drohen Geldbußen.


  • Ungarn

    Sollten Sie außerhalb geschlossener Ortschaften Ihr Kfz verlassen, müssen Sie eine Warnweste anlegen. Die Vorschrift betrifft Sie auch als Motorradfahrer.

    Sie müssen auch als Radfahrer oder Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften nachts oder bei schlechter Sicht eine Warnweste tragen. Es drohen Geldstrafen bis zu 30.000 Forint (ca. 120 Euro).


  • Beschaffenheit der vorgeschriebenen Warnwesten

    Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Diese Warnwesten sind auf der Innenseite mit einem Aufnäher gekennzeichnet. Beim Erwerb sollten Sie auf diese Kennzeichnung achten.


Kontakt

Mehr rechtliche Informationen? Ihre Anwälte der Juristischen Zentrale des ADAC beantworten Ihre Fragen per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Hotline: 0 180/5 10 11 12 *
* (0,14 €/Min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, max. 0,42 €/Min. aus Mobilfunknetzen).

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