Ungarn: Probleme mit der E-Vignette

Budapest zur Blauen Stunde
Bei Reisen nach und in Ungarn ein häufiges Problem: Ärger wegen der E-Vignette© Fotolia/ollirg

Viele Ungarn-Urlauber erhalten nach ihrer Reise ein Schreiben mit Forderungen zur Zahlung einer Zusatzgebühr wegen der Nutzung ungarischer Autobahnen. Trotz erworbener E-Vignette haben sie angeblich die Autobahngebühr nicht ordnungsgemäß entrichtet. Die wichtigsten Infos, und was Sie jetzt tun können.

  • Zahlungsaufforderung ist kein Betrug

  • Vor Unterschrift alle Daten auf Richtigkeit überprüfen

  • Zahlungsnachweis zwei Jahre aufbewahren

Unerfreuliche Post nach dem Ungarn-Urlaub: Die Firma Ungarische Autobahn Inkasso GmbH sendet deutschen Autofahrern Aufforderungen zur Zahlung einer Zusatzgebühr (Nachgebühr) wegen der Nutzung ungarischer Autobahnen. Darin wird behauptet, dass die Autobahngebühr (sog. E-Vignette oder e-Matrica) nicht entrichtet wurde.

Was ist UAI für ein Unternehmen? 

Bei der Firma Ungarische Autobahn Inkasso GmbH (UAI) handelt es sich um ein in Deutschland ansässiges Inkassounternehmen.

Die Firma wird ordnungsgemäß von der ungarischen Autobahngesellschaft Nemzeti Útdíjfizetési Szolgáltató Zrt. – NÚSZ Zrt. zur Durchsetzung der Zusatzgebühren (Nachgebühren) bei Autobahnbenutzung ohne vorschriftsmäßige Entrichtung der Autobahngebühr beauftragt.

Ein Betrug liegt hier nicht vor.

Wie bezahlt man die Autobahngebühr? 

Die Benutzung der Autobahnen und sonstiger Schnellstraßen in Ungarn ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Bevor man die Straßen nutzt, müssen eine Gebühr entrichtet sowie das Kfz-Kennzeichen registriert werden (sog. elektronische Vignette/E-Vignette oder e-Matrica). Das Aufkleben einer Vignette ist nicht erforderlich. Die Kontrolle erfolgt elektronisch über einen Kennzeichen-Abgleich.

Die E-Vignette kann man persönlich an den Verkaufsstellen oder online unter ematrica.nemzetiutdij.hu* erwerben.

Beim persönlichen Erwerb einer E-Vignette ist die Verkaufsstelle verpflichtet, dem Käufer einen Kontrollabschnitt mit folgenden Angaben auszuhändigen: 

  • Name und Anschrift (oder Sitz) der Verkaufsstelle

  • Ort und genauer Zeitpunkt (inkl. Uhrzeit) des Verkaufs

  • Individuelle Identifizierungsnummer der Berechtigung

  • Gebührenkategorie sowie Kennzeichen und Nationalitätszeichen des vom Käufer angegebenen Fahrzeugs

  • Beginn des Gültigkeitszeitraums der E-Vignette mit Angabe des Tages, Monats und Jahres sowie der genauen Uhrzeit 

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer die Richtigkeit aller auf dem Kontrollabschnitt angeführten Daten.

Beim Onlinekauf erhält der Käufer eine Bestätigungsnachricht mit den entsprechenden Daten.

Lesen Sie mehr zum Kauf der ungarischen E-Vignette.

Was passiert bei einem Mautverstoß? 

Bei Straßenbenutzung ohne gültige E-Vignette wird eine Zusatzgebühr (Stand 1. Januar 2023) fällig: 

Für Motorräder, Pkw, Wohnmobile und Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 t sowie solche Fahrzeuge mit jeder Art von Anhänger beträgt die Zusatzgebühr binnen einer Zahlungsfrist von 60 Tagen 18.750 Ungarische Forint (HUF) (ca. 50 Euro), nach Ablauf dieser Frist 74.970 HUF (ca. 190 Euro). 

Für Busse beträgt die Zusatzgebühr binnen einer Zahlungsfrist von 60 Tagen 84.330 HUF (ca. 215 Euro), nach Ablauf dieser Frist 337.290 HUF (ca. 855 Euro).

Wurde für ein Fahrzeug bzw. eine Fahrzeugkombination fälschlicherweise eine E-Vignette einer niedrigeren Gebührenkategorie erworben, ist ausnahmsweise eine niedrigere Zusatzgebühr zu zahlen:

Für Motorräder, Pkw, Wohnmobile und Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5t sowie solche Fahrzeuge mit jeder Art von Anhängern beträgt die Zusatzgebühr in diesem Fall 9.440 HUF (ca. 25 Euro) und nach Ablauf der 60-tägigen Zahlungsfrist 37.800 HUF (ca. 95 Euro), für Busse 65.580 HUF (ca. 165 Euro) und bei verspäteter Zahlung 262.320 HUF (ca. 665 Euro).

Zusätzlich zur Zusatzgebühr fallen noch Inkasso- oder sonstige Gebühren (z.B. für die
Halterabfrage) an.

Wer haftet für die Zusatzgebühr? 

Nach ungarischem Recht ist der Fahrzeughalter für die Zahlung der Zusatzgebühr verantwortlich.

Zusatzgebühr trotz gekaufter Vignette? 

Eine Zusatzgebühr wegen unberechtigter Autobahnbenutzung kann trotz Erwerb einer E-Vignette verhängt werden, wenn: 

  • ... die Gebührenkategorie der erworbenen E-Vignette niedriger ist als die Gebührenkategorie, die für das kontrollierte Kraftfahrzeug bzw. die Fahrzeugkombination tatsächlich notwendig wäre.

  • ... das auf dem Kontrollabschnitt angegebene Kenn- oder Nationalitätszeichen nicht mit dem tatsächlichen Kenn- oder Nationalitätszeichen des Fahrzeugs übereinstimmt.

  • ... die Vignette nicht mehr oder noch nicht gültig ist. 

Wurde das Kennzeichen falsch notiert? 

Falls das Kenn- oder das Nationalitätszeichen beim Erwerb der E-Vignette auf dem Kontrollabschnitt nachweislich falsch notiert wurde, haben Sie die Möglichkeit, binnen 60 Tagen, gerechnet vom Beginn der Straßenbenutzungsberechtigung bzw. binnen 60 Tagen ab Erhalt der schriftlichen Aufforderung zur Zahlung der Zusatzgebühr (z.B. erstes Schreiben des Inkassobüros), das falsche Zeichen korrigieren und das richtige registrieren zu lassen. Ausgeführt wird dies durch ein Kundendienstbüro der NÚSZ Zrt. (maut-tarife.hu*) oder die Autobahn Inkasso GmbH (uai.group/de/ungultige-e-vignette-fur-ungarn/*).

Hierfür müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I für das Kfz sowie den Kontrollabschnitt mit dem falschen Kenn- oder Nationalitätszeichen vorlegen.

Die Möglichkeit der Korrektur besteht allerdings nur bis zu einer Abweichung von maximal drei Zeichen. Außerdem wird zusätzlich eine Änderungsgebühr von 1470 HUF (rund fünf Euro) erhoben (zzgl. der Bearbeitungsgebühren der Autobahn Inkasso GmbH).

Wie beweise ich den Kauf der Vignette? 

Der Nachweis über den Erwerb einer E-Vignette ist grundsätzlich nur mit Vorlage des Kontrollabschnitts möglich.

Betroffene, die nicht mehr im Besitz des Kontrollabschnitts sind, können versuchen, bei ihrer Verkaufsstelle eine Kopie des Kontrollabschnitts anzufordern und diese innerhalb von 60 Tagen nach der ersten Zahlungsaufforderung der Ungarischen Autobahninkasso GmbH einzureichen.

Ein entsprechendes Musterschreiben in ungarischer Sprache sowie ein Verzeichnis der Verkaufsstellen finden Sie unter uai.group/de/ungultige-e-vignette-fur-ungarn/*.

Was passiert, wenn ich nicht bezahle?

Bei den nachträglich geltend gemachten Zusatzgebühren handelt es sich nach ungarischem Recht um zivilrechtliche Forderungen. Derartige Forderungen können auch hierzulande gerichtlich geltend gemacht und vollstreckt werden.

Zuletzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 29.9.2022 (Az. XII ZR 7/22) entschieden, dass die Durchsetzung der ungarischen Straßenmaut vor deutschen Zivilgerichten grundsätzlich zulässig ist.

Tipp zur Zahlung

Sofern keine Gründe für einen Einspruch vorliegen, ist es zur Vermeidung einer gerichtlichen Durchsetzung ratsam, die Zusatzgebühr samt Inkassokosten innerhalb der Frist zu zahlen.

Sollte es zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Deutschland kommen, ist anzuraten, unverzüglich (und nach dem Einholen der Kostendeckungszusage einer eventuell bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung) einen ADAC Vertragsanwalt zu konsultieren.

Was kann ich künftig vorbeugend tun? 

Überprüfen Sie beim Erwerb der E-Vignette vor dem Unterzeichnen des Kontrollabschnitts die angeführten Daten auf ihre Richtigkeit, insbesondere das angegebene Kfz-Kennzeichen und die Gültigkeitsdauer. Reklamieren Sie eventuelle Abweichungen sofort gegenüber dem Verkäufer.

Unbedingt beachten: Mit der Unterschrift bestätigen Sie diese Angaben und übernehmen somit für deren Richtigkeit die Verantwortung. Ebenfalls wichtig: Den Kontrollabschnitt bzw. die elektronische Bestätigungsnachricht sollten Sie zu Beweiszwecken bei etwaigen späteren Reklamationen drei Jahre lang aufbewahren, da Ansprüche auf Bezahlung der Zusatzgebühren erst nach zwei Jahren verfallen.

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