Radarwarner und Blitzer-Apps in Deutschland und im Ausland

Im Video: Alles über Blitzer-Apps mit ADAC Jurist Stephan Miller ∙ Bild: © ADAC/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Blitzer-Apps und Radarwarner sind beliebt, denn sie schützen vor Bußgeldern. Aber egal, ob im Navi integriert oder auf dem Handy aktiviert: Radarwarner sind verboten. Wer sie verwendet, riskiert ein Bußgeld.

  • Geschwindigkeitswarner dürfen nicht betriebsbereit mitgeführt werden

  • Navis, die Blitzer anzeigen und Radarwarner-Apps dürfen nicht verwendet werden

  • Es gibt keine einheitliche Regelung in Europa

Radarwarner: Das gilt in Deutschland

Ein Handy mit der Blitzerapp im Display im Auto
Radarwarner in Navis sind verboten© Shutterstock/mhong84

In Deutschland ist jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen verboten. Technische Geräte (z.B. reine Radarwarner) darf man nicht betreiben und noch nicht einmal betriebsbereit mitführen. Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen und Blitzer-Apps im Smartphone dürfen nicht verwendet werden.

Blitzer-Apps: Das gilt für Beifahrer

Die Vorschrift im Gesetz richtet sich zwar primär an den Fahrer selbst. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es jedoch auch dann verboten, eine Blitzer-App zu nutzen, wenn ein Beifahrer die App auf seinem Handy laufen hat. Die Polizisten entdeckten die laufende Blitzer-App auf dem Handy der Beifahrerin bei einer Verkehrskontrolle.

Diese Bußgelder und Strafen drohen

Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Polizei: Radarwarner sicherstellen

Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner, kann sie diesen sicherstellen und sogar vernichten lassen. Ob das aber auch bei Navigationsgeräten oder Mobiltelefonen möglich ist, darf man bezweifeln. Weil diese Geräte vorrangig andere Funktionen erfüllen, sind diese Maßnahmen wohl eher nicht verhältnismäßig.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Warnungen im Radio vor Blitzern

Radiomeldungen zur Warnung vor Messstellen sind nicht verboten, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen. Auch darf man andere Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern durchaus warnen. Wenn man dadurch aber andere Verkehrsteilnehmer behindert oder ablenkt, kann die Polizei das untersagen. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen, ist allerdings nicht erlaubt.

Radarwarner: Das gilt im Ausland

In Europa gibt es keine einheitliche Regelung über ein Benutzungsverbot von Radarwarngeräten. Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) hat lediglich eine Empfehlung verabschiedet, wonach die Verwendung solcher Geräte untersagt werden soll. In der folgenden Übersicht werden die Regelungen der einzelnen europäischen Länder dargestellt (ohne Gewähr).

Land

Mitführverbot

Benutzungsverbot

Mögliche Geld- oder Haftstrafen sowie weitere Hinweise

Belgien


Ja

Geldstrafen oder Haftstrafen von 15 Tagen bis drei Monaten. Verdoppelung der Strafe im Wiederholungsfall. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. POI-Funktion ist erlaubt.

Bulgarien


Ja

Geldbuße

Dänemark


Ja

Hohe Geldstrafen

Finnland

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen

Frankreich

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. Ggf. Beschlagnahme des Kfz bei fest installierten Geräten. Die POI-Funktion ist erlaubt, wenn sie allgemein auf Gefahrenstellen in einer ausreichenden Distanz hinweist. Der deutliche und unmittelbare Hinweis auf Radarmessstellen hingegen ist verboten.

Italien

Ja

Ja

Geldstrafe ab 800 Euro. Geräte werden beschlagnahmt.

Griechenland

Ja

Ja

Geldstrafe ab 2.000 Euro; 30 Tage Fahrverbot

Lettland


Ja

Geldbuße

Litauen


Ja

Geräte, die die Messung aktiv stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen.

Luxemburg


Ja

Geldbuße bis 5.000 Euro oder Haftstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr. Das Gerät wird eingezogen. POI-Funktion ist erlaubt.

Niederlande

Ja

Ja

Geldbuße von 430 Euro. Das Gerät wird eingezogen. Navigationsgeräte mit POI-Funktion sowie Blitzer-Apps sind erlaubt.

Norwegen


Ja

Strafe bis 10.000 Kronen (ca. 1.000 Euro) und Beschlagnahme des Geräts.

Österreich


Ja

GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als „Ankündigungsfunktion“ sind erlaubt. Verboten sind Radarwarngeräte, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können. Diese dürfen weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch mitgeführt werden. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro und das Gerät wird eingezogen.

Polen

Ja

Ja

Geldstrafen. Erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z. B. verpackt) darf mitgeführt werden.

Rumänien

Nein

Nein

Gesetzliche Regelung wird diskutiert.

Schweden

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen.

Schweiz

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen oder Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Auch GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen können (POI-Funktion).

Serbien

Ja

Ja

Geldstrafe zwischen 50 Euro und 170 Euro bei Verwendung. Bei Unfall bis zu 45 Tagen Haft statt Geldbuße möglich. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.

Slowakei

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen

Slowenien

Ja

Ja

Geräte, die die Messung aktiv stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen.

Spanien

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen. POI-Funktion ist erlaubt.

Tschechien

Ja

Ja

Verboten sind Radarwarngeräte, welche die Messung unmöglich machen oder beeinträchtigen. Geldstrafen von 5.000 bis 10.000 Kronen (ca. 200-400 Euro)

Türkei

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen

Ungarn

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen.

Juristische Zentrale, Stand: 8/2023, Angaben ohne Gewähr