- Für einzelne Streckenabschnitte kann zu bestimmten Zeiten und bei entsprechenden Wetterverhältnissen kurzfristig die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden. Im Aostatal gilt generell von Mitte Oktober bis Mitte April des Folgejahres eine Winterreifenpflicht (anstelle von Winterreifen können auch Sommerreifen mit Schneeketten benutzt werden)
- Bei Verstößen gegen die angeordnete Winterreifenpflicht drohen Geldbußen bis 80 EUR.
Für die Schneekettenverwendung bestehen keine besonderen Vorschriften.
Die Straßen sind oft nicht oder nur unzureichend gestreut, deshalb Tempo und Fahrweise den winterlichen Verhältnissen anpassen.
Auf allen Landstraßen und Autobahnen besteht auch tagsüber die Pflicht, das Abblendlicht einzuschalten.
Tipp: Aufgrund unterschiedlicher regionaler Regelungen sollten sich Italienreisende vor Antritt der Reise über eine etwaige Winterreifenregelung erkundigen.