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Knöllchen, Bußgeld und Strafverfahren


Sie haben ein Parkknöllchen an Ihrer Windschutzscheibe hängen - was ist zu tun? Ihnen wurde per Einschreiben ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl zugestellt - worauf ist jetzt zu achten?
Ihre ADAC Juristen informieren.


Was Sie zum Verwarnungsverfahren wissen sollten


Für geringfügige Verfehlungen im Straßenverkehr sieht das Ordnungswidrigkeitengesetz ein Verwarnungsgeld von 5 bis 35 EUR vor. Die Höhe ist in einem bundesweit geltenden Katalog festgeschrieben und richtet sich nach der Bedeutung des Verstoßes.

Die Verwarnung erfolgt schriftlich per Post oder durch Aushändigung eines Verwarnungszettels ("Knöllchen"). Mit der fristgerechten Zahlung des Verwarnungsgeldes können Sie das Verfahren einfach und ohne zusätzliche Kosten zu beenden. In diesem Fall muss der Betrag vollständig und innerhalb der gesetzten Frist von einer Woche bei der Behörde bezahlt sein. Wird die Verwarnung nicht oder zu spät bezahlt, wird in der Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf dieses vereinfachte Verfahren. Sollten Sie daher kein "Knöllchen" erhalten haben, so ist dies für das weitere Verfahren unschädlich.Die Behörde kann im Einzelfall vom Verwarnungsangebot absehen und gleich das förmliche Bußgeldverfahren einleiten.


Ob ein Rechtsstreit lohnt oder die Verwarnung bezahlt werden sollte, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Zur Klärung dieser Frage können Sie sich als ADAC Mitglied direkt an Ihre
ADAC Juristen wenden.


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Ihre Anwälte der Juristischen Zentrale des ADAC beantworten Ihre Fragen per E-Mail oder telefonisch unter 089/76762423.


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