Soweit hinreichender Tatverdacht vorliegt wird nach Abschluss der Ermittlungstätigkeit der Polizei von der Staatsanwaltschaft der Erlass eines Strafbefehls beantragt bzw. bei schwerwiegenden Delikten Anklage erhoben.
Der Strafbefehl beinhaltet den Tatvorwurf und die vom Gericht verhängte Strafe. Zu den im Strafbefehl ausgesprochenen Strafen zählen u.a. die Geldstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate oder ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten.
Kommt es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis, so spricht das Gericht eine entsprechende Sperrfrist aus, innerhalb derer die Verwaltungsbehörde dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist darf die Verwaltungsbehörde eine neue Fahrerlaubnis erteilen, sofern der Betroffene dies beantragt. Diesem Antrag wird in einigen Fällen nur bei Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen-Gutachtens entsprochen. Informationen zur MPU finden Sie hier.
Die ebenfalls ausgesprochene Geldstrafe setzt sich zusammen aus einer bestimmten Zahl von Tagessätzen, die sich an der Schwere der begangenen Tat orientieren, und dem Tagessatz als solchem, den das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters bestimmt. Dabei geht das Gericht in der Regel vom täglichen Nettoverdienst des Beschuldigten aus.