Kurzes Kennzeichen: Wer bekommt es?

Im Video: ADAC Jurist Bastian Metzger über kurze Kennzeichen ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

So mancher Fahrzeugbesitzer wünscht sich ein kurzes Kennzeichen für seinen Wagen. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nur in Ausnahmefällen. Bei Motorradfahrern ist das anders. Alle Infos.

  • Motorradfahrer haben mehrere Größen zur Auswahl

  • Kurze Kennzeichen für Autos nur in Ausnahmefällen

  • Behörde kann Änderungen am Fahrzeug verlangen

Kleinere Nummernschilder sind bei Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzern begehrt. Doch häufig ist der Kampf um ein kleineres Kennzeichen bei den Zulassungsstellen erfolglos. Denn die Ausgabe dieser Schilder ist an strenge Vorgaben geknüpft. Oft prüfen die Zulassungsstellen zunächst, ob nicht ein normales Schild angebracht werden kann.

Genug Platz für normales Kennzeichen

Wenn ausreichend Platz für ein Kennzeichen in normaler Größe vorhanden ist, gibt es meist kein kleineres Kennzeichen. Für die Beurteilung kann ein Gutachten verlangt werden. Ästhetische Gründe spielen bei der Entscheidung übrigens keine Rolle.

Ausführung in Engschrift möglich

Kennzeichen
Die Behörde prüft, ob ein kurzes Kennzeichen zugeteilt werden kann© iStock.com/micha360

Bei einigen Fahrzeugen, zum Beispiel US-Importen, ist kein Platz für ein normales Kennzeichen vorhanden. Hier prüft die Zulassungsbehörde, ob ein Kennzeichen in sogenannter Engschrift das Problem löst. Diese ist schmaler als die sonst verwendete Mittelschrift. Fällt die Prüfung positiv aus, wird ein Kennzeichen in Engschrift zugeteilt, gegebenenfalls kombiniert mit Mittelschrift. In diesen Fällen ist dann meistens kein kleines Kennzeichen am Fahrzeug möglich.

Bauliche Veränderungen am Fahrzeug

Kommt ein Kennzeichen in Engschrift nicht infrage, wird geprüft, ob Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden können, um ein Kennzeichen in Normalgröße anzubringen. Diese Veränderungen dürften aber keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Für den entsprechenden Nachweis muss man meistens ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorlegen.

Kostet der Umbau mehr als 5 Prozent des aktuellen Wertes des Fahrzeugs (nach älterer Rechtsprechung können es auch 10 Prozent sein), gilt der Umbau als unzumutbar. Allerdings kommen diese Ausnahmen regelmäßig nur bei einem verkleinerten hinteren Kennzeichen bei einem mehrspurigen Kraftfahrzeug zur Anwendung. Insbesondere für vordere Kfz-Kennzeichen oder Motorräder gilt dies daher nicht.

Saisonkennzeichen als Kurz-Kennzeichen

Nach den gesetzlichen Vorschriften können auch Saisonkennzeichen als kurze Kennzeichen zugeteilt werden. Dabei sollte man immer bedenken, dass durch die Angabe der Monate zusätzlich Platz auf dem Kennzeichen benötigt wird. Daher steht weniger Platz für die gewünschte Kombination zur Verfügung. Ein Anspruch auf ein verkleinertes Kennzeichen besteht zudem meistens nicht.

Kosten für ein kurzes Kennzeichen

Ein kurzes Kennzeichen kostet nicht mehr als ein normales. Wer eine neue Kennzeichenkombination erhält, muss die Gebühren für die Zulassung in Höhe von 29 Euro bezahlen. Hinzu kommen die Gebühren für das Prägen der neuen Kennzeichen (ca. 20 bis 40 Euro). Teurer wird es, wenn die Behörde zusätzlich ein Gutachten fordert.

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Kurzes Motorradkennzeichen

Für Motorradfahrerinnen und -fahrer werden die Kennzeichen bereits seit April 2011 in den Breiten 180, 200 und 220 Millimeter bei einer Höhe von 200 Millimeter ausgegeben. Ältere, große Motorradkennzeichen können seitdem in diese kleineren Kennzeichen umgetauscht werden. Die Idee des Gesetzgebers dahinter ist, dass eine bereits zugeteilte Buchstaben-Zahlen-Kombination unverändert bleiben soll. Wer will und beim Umtausch die Gebühr für das schmalere Nummernschild bezahlt, erhält dieses Kennzeichen dann ohne Weiteres in der kleineren Version.

Auf den besonders schmalen, nur 180 Millimeter breiten Schildern können bei zwei Buchstaben allerdings nicht mehr als zwei Ziffern stehen, also hinter dem Zulassungsbezirk nicht mehr als vier Zeichen. Daher muss man bei längeren Kombinationen auf eine größere Breite zurückgreifen. Wer zum Beispiel eine Kombination mit sechs Stellen hinter dem Ortskürzel umtauschen will, der erhält eine neue, kürzere Kennzeichenkombination. Grund: Auch bei dem 220 Millimeter breiten neuen Kennzeichen sind maximal insgesamt fünf Stellen hinter dem Ortskürzel möglich.