Schritt 1:
Die Steuer-Berechnung erfolgt ähnlich wie beim Pkw. Zunächst muss man den Fahrzeugpapieren die „Emissions-Schlüsselnummer“ (Schadstoff-Schlüsselnummer) entnehmen:
| neu: Zulassungsbescheinigung | alt: Fahrzeugschein |
 |  |
Die Emissions-Schlüsselnummer steht
- in der seit 1.10.2005 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil 1 im „Feld 14.1“ (links, in der Mitte des Dokuments)
- im „alten“ Fahrzeugschein unter „Schlüsselnummer – zu 1“ (oben auf dem Dokument).
Schritt 2:
Mit der gefundenen Schlüsselnummer kann an Hand dieser Tabelle die dazu gehörende Schadstoffklasse ermittelt werden (auf die 2800-kg-Grenze achten!):
Schadstoffklasse | Emissions-Schlüsselnummern |
| Wohnmobile bis 2800 kg zul. GG | Wohnmobile über 2800 kg zul. GG |
S1 | 11…14, 16, 18…24, 28, 29, 34, 40, 77 | 10…12, 30…32, 40…43, 50…53 |
S2 | 25…27, 35, 41, 49, 50…52, 71 | 20…22, 33, 44, 54, 60, 61 |
S3 | 30, 31, 36, 37, 42, 44…48, 67…70, 72 | 34, 45, 55, 70, 71 |
S4 | 32, 33, 38, 39, 43, 53…66, 73 | 35, 80, 81 |
S5 | 74 | 83, 84 |
EEV | 75 | 90, 91 |
| Sonstige | 00…10, 15, 17, 88, 98 | 00, 01, 02, 88, 98 |
Quelle: ADAC. Die Zuordnung der Schlüsselnummern in dieser Form hat vorläufigen Charakter, deutliche Änderungen sind aber nicht zu erwarten.
Schritt 3:
Über die Schadstoffklassen ergeben sich die Steuersätze. Sie betragen je angefangene 200 kg Gesamtgewicht für Wohnmobile, die
a) mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen, von dem Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg 16 Euro, über 2.000 kg 10 Euro
b) der Schadstoffklasse S 3 oder S 2 entsprechen, von dem Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg 24 Euro, über 2.000 kg 10 Euro
c) die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfüllen, von dem Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg 40 Euro, über 2.000 kg bis zu 5.000 kg 10 EURO, über 5.000 kg bis zu 12.000 kg 15 EURO und über 12.000 kg 25 Euro. (Dies gilt ab 1. Januar 2010 auch für die Schadstoffklasse S 1).
Schritt 4:
So wird gerechnet:
Beispiel: Wohnmobil mit 2700 kg zul. Gesamtgewicht, soweit a) oder b) nicht zutrifft:
- Es zählt zunächst (und immer) der „Sockelbetrag“ für bis 2000 kg zul. GG.: Je „angefangene“ 200 kg zu 40 Euro ergeben bei 2000 kg 400 Euro.
- Bleiben 700 kg bis zum Gesamtgewicht unseres Beispiels-Fahrzeugs: 4x „angefangene“ 200 kg zu 10 Euro ergeben 40 Euro.
Somit wären hier pro Jahr 440 Euro fällig.