Leasing: So funktioniert die Auto-Miete auf Zeit

Kaufvertrag wird unterschrieben
Auto leasen statt kaufen – darauf müssen Sie beim Vertrag achten© iStock.com/scyther5

Leasing kann beim Neuwagenkauf eine gute Alternative zu Barkauf oder Finanzierung sein. Welche Risiken Privatkundinnen und Privatkunden kennen sollten.

  • Leasing ist kein Kauf: Das Auto wird nicht Ihr Eigentum

  • Sie müssen das Auto am Ende der Vertragslaufzeit zurückgeben

  • Restwert-, Kilometerleasing, Andienungsrecht – das sind die Unterschiede

Leasing kommt für Autofahrerinnen und Autofahrer in Frage, denen eine monatliche Rate lieber ist, als ein neues Auto komplett zu bezahlen. Auch wenn Sie immer mit einem aktuellen Modell fahren wollen, ist Leasing eine Alternative zum Barkauf oder der Finanzierung.

So funktioniert Auto-Leasing

  • Leasing ist vergleichbar mit der Miete: Der Leasingnehmer zahlt für die Überlassung des Autos monatlich eine Leasingrate. Die Höhe der Raten hängt von Automodell, Marke, Ausstattung und Neupreis ab. Die Raten sind meist günstiger als bei einem Kredit.

  • Der Leasingvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit (ca. zwei bis vier Jahre) geschlossen. Danach müssen Sie das Auto wieder zurückgeben. Sie werden in der Regel nicht Eigentümerin oder Eigentümer des Autos. Eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages ist meist nicht möglich.

  • Der Leasingvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Das gilt allerdings nicht beim Kilometerleasing.

  • Steuerlicher Vorteil für Geschäftsleute: Die Leasingraten können monatlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Kilometerleasing

Beim Kilometerleasing berechnen sich die Kosten auf Basis der gefahrenen Kilometer: Je höher die geplante Fahrleistung, desto ist höher die monatliche Rate. Bei Abschluss des Vertrages können Sie die Kilometeranzahl individuell festlegen.

Wichtig zu wissen: Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Üblich ist aber ein im Vertrag vereinbartes, freiwilliges 14-tägiges Widerrufsrecht.

Hat das Auto bei Rückgabe einen höheren Kilometerstand als vereinbart, müssen Sie für die Mehrkilometer zahlen. Der Preis dafür wird normalerweise zu Vertragsbeginn festgelegt. Wird am Ende eine geringere Kilometerleistung festgestellt, bekommen Sie in der Regel die weniger gefahrenen Kilometer erstattet.

Tipp der ADAC Juristen: Der vereinbarte Preis für Mehr- und Minderkilometer sollte gleich hoch sein. Akzeptieren Sie keinen niedrigeren Satz für weniger gefahrene Kilometer. Achten Sie darauf, dass der Vertrag eine Vereinbarung zur Erstattung von Minderkilometern enthält. Ansonsten bekommen Sie bei einer Kilometerunterschreitung nichts zurück.

Kilometerleasing kompakt

  • Fahrleistung: Die monatliche Rate ergibt sich aus den gefahrenen Kilometern.

  • Flexibilität: Die Kilometeranzahl kann man individuell vereinbaren. Mehrkilometer muss man bezahlen. Minderkilometer werden je nach Vertrag erstattet.

  • Risiko: Der Preis für Mehrkilometer steht schon bei Vertragsbeginn fest.

  • Planungssicherheit: Alle Kosten sind zu Beginn des Leasingverhältnisses berechenbar.

Restwertleasing

Bei Abschluss eines Restwertvertrages wird geschätzt, wie viel das Auto am Ende der Leasingzeit noch wert ist. Der geschätzte Restwert wird in den Leasingvertrag aufgenommen.

Ist der Wert des Autos bei der Rückgabe geringer, muss die Kundin oder der Kunde die Differenz zahlen. So ein Wertverlust entsteht durch Schäden wie z.B. Kratzer am Auto. Auch eine Veränderung der Marktlage (z.B. neue gesetzliche Bestimmungen im Umweltschutz) kann sich auf den Restwert des Autos auswirken. Das Risiko für die Verschlechterung des Restwertes tragen Sie.

Fällt der Kaufpreis allerdings höher aus als der geschätzte Restwert, bekommen Sie 75 Prozent des erzielten Mehrerlöses ausgezahlt.

Je höher der vorab vereinbarte Restwert, desto geringer die monatlichen Raten. Manche Anbieter setzen den Restwert absichtlich unrealistisch hoch, um mit geringen Raten zu werben. Am Ende bleiben Sie dann auf hohen Kosten sitzen. Informieren Sie sich also vor Unterschrift des Vertrages, welcher Restwert für das Auto auf dem Markt realistisch ist.

Ein Restwertvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Restwertleasing kompakt

  • Restwert: Die Höhe der monatlichen Rate ergibt sich aus dem vom Händler kalkulierten Restwert zu Beginn der Vertragslaufzeit.

  • Risiko: Die Entwicklung der Marktlage hat Einfluss auf den geschätzten Restwert.

  • Rückgabe: Ist der Wert bei Rückgabe geringer als der geplante Restwert, muss der Leasingnehmer zahlen!

  • Kaufpreis: Der Restwert entspricht meist nicht dem Kaufpreis. Entschließt man sich, das Auto am Ende der Laufzeit zu kaufen, muss man mit einem höheren Kaufpreis rechnen.

  • Gesetzliches Widerrufsrecht: Ein Vertrag über Restwertleasing kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden.

Leasing mit Andienungsrecht

Bei einem Vertrag mit Andienungsrecht hat der Leasinggeber besondere Rechte. Andienungsrecht bedeutet: Ist der tatsächliche Wert des Autos bei Vertragsende geringer als der kalkulierte Restwert, kann der Leasinggeber verlangen, dass der Leasingnehmer das Auto kauft. Der Leasingnehmer hat kein Recht darauf, das Auto zu kaufen.

Ist das Auto bei Rückgabe dagegen mehr wert als der kalkulierte Restwert, kann der Leasinggeber es Ihnen zum Kauf anbieten. Sie müssen es aber nicht kaufen.

Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung, wenn Leasinggesellschaft oder Händler versprechen, das Auto könne später zum (niedrigeren) Restwert angekauft werden kann. 

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Was Sie zum Leasing wissen müssen

Wer ist mein Vertragspartner?

Die Leasinggesellschaft. Sie suchen sich beim Händler Ihr Wunschauto aus. Die Leasinggesellschaft (Leasinggeber) kauft das Auto für Sie (Leasingnehmer) beim Händler. Der Leasinggeber wird Eigentümer und stellt Ihnen das Auto für eine fest vereinbarte Laufzeit zur Nutzung zur Verfügung. Dafür bezahlen Sie die Leasingraten.

Der Leasingnehmer wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Halter eingetragen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) behält der Leasinggeber als Eigentümer.

Welche Pflichten hat der Leasingnehmer?

Der Leasingnehmer ist für das Auto verantwortlich. Er muss in der Regel für die fristgemäße Wartung sorgen, Reparaturen auf eigene Kosten durchführen, Steuern bezahlen und die notwendigen Versicherungen abschließen. Full-Service-Verträge enthalten diese Kosten, dafür ist aber die Rate höher.

Was brauche ich für den Vertragsabschluss?

Die Leasinggesellschaft wird vor Vertragsabschluss Ihre Bonität prüfen. Sie brauchen daher Ihren Personalausweis. Manchmal verlangt der Leasinggeber auch eine Kopie der letzten Gehaltsnachweise.

Beim gewerblichen Leasing benötigen Sie eine Selbstauskunft, den letzten Jahresabschluss der Firma und den Auszug aus dem Handelsregister oder die Gewerbeanmeldung. Bei der gewerblichen Nutzung eines Leasingfahrzeugs können die Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Beim Privatleasing erhalten Sie diesen Steuervorteil nicht.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Es gibt Leasingverträge mit und ohne Anzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit. Bei hohen Anzahlungen sind die Leasingraten niedriger. Anzahlungen von bis zu zehn Prozent des Kaufpreises sind üblich.

Wem gehört das Auto am Ende?

Leasing ist kein Ratenkauf. Die monatlichen Raten sind eine Nutzungsgebühr. Am Ende der Vertragslaufzeit des Leasingvertrages müssen Sie das Auto an den Leasinggeber zurückgeben, denn er ist der Eigentümer.

Wollen Sie es nach Ablauf der Leasingzeit kaufen, müssen Sie mit dem Händler bei Abschluss des Leasingvertrages schriftlich ein Ankaufsrecht (Leasingvertrag mit Kaufoption) vereinbaren.

Komme ich früher aus dem Vertrag heraus?

Ein Leasingvertrag ist laufzeitgebunden. Eine Kündigung oder vorzeitiges "Herauskaufen" des Autos ist in der Regel nicht möglich.

Der Leasingvertrag kann auch vom Leasinggeber nur aus wichtigem Grund vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden (z.B. Leasingnehmer zahlt Raten nicht, Auto wird nicht ordnungsgemäß instand gehalten, bei unerlaubter Gebrauchsüberlassung oder bei vorsätzlich falschen Angaben beim Vertragsabschluss).

Mit Zustimmung des Leasinggebers ist eine Leasingübernahme durch einen neuen Leasingnehmer möglich. Dieser übernimmt dann die restlichen Raten und die Kosten für die Änderung des Vertrags.

Was muss ich in der Leasingzeit beachten? 

Um einen möglichst reibungslosen Vertragsablauf sicherzustellen, sollten Sie:

  • Das Fahrzeug gut pflegen: Die Rückgabe muss in einem sehr guten Zustand erfolgen.

  • Reparaturen in einer Vertragswerkstatt (oder vertraglich bestimmten Werkstatt) machen lassen.

  • Alle Inspektionen pünktlich durchführen lassen.

Tipp der ADAC Juristen: Lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte im Leasingvertrag, bevor Sie Änderungen am Leasingauto vornehmen, die Reparatur von Unfallschäden in Auftrag geben, ins außereuropäische Ausland fahren oder andere Personen ans Steuer lassen.

Die ADAC Leasing-Checkliste

ADAC Checkliste für das Leasing von Fahrzeugen
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Was tun bei Mängeln am Leasingauto?

So läuft die Rückgabe am Ende der Leasingzeit