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Home > Verkehr > Sicher unterwegs > Kinder im Auto

Was schreibt der Gesetzgeber vor und wann darf ein Kind ohne Kindersitz gesichert werden?


Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm mit geeigneten Kindersitzen (für größere Kinder i. d. R. Sitzerhöhung) gesichert werden müssen, damit auch bei größeren Kindern der Dreipunkt-Sicherheitsgurt am Körper des Kindes so verläuft, wie bei einem Erwachsenen. Wichtig ist, dass Sitzerhöhungen unbedingt ausgeprägte Gurthaken aufweisen, da sonst ein hochrutschender Beckengurt schwere Bauchverletzungen verursachen kann. Sitzerhöher mit Rückenstützen sind auch für größere Kinder sicherer, da dadurch eine bessere Schultergurtführung und Kopfabstützung gewährleistet wird. In der Bedienungsanleitung des Kindersitzes ist beschrieben, ob der jeweilige Sitz nur mit der Rückenstütze verwendet werden darf. Wenn das Kind 150 cm Größe überschritten hat und der Dreipunkt-Gurt richtig am Körper des Kindes verläuft, braucht auch ein Kind, das noch keine 12 Jahre alt ist, keinen speziellen Kindersitz mehr. Ab April 2008 dürfen keine Kindersitze mehr verwendet werden, die die Prüfnorm ECE44/03 oder ECE44/04 nicht aufweisen (siehe Prüfsiegel am Kindersitz: Die Prüfnummer muss mit 03... oder mit 04... beginnen). Die über 13 Jahre alten Kindersitze mit Prüfnummer 01... oder 02... erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsanforderungen.
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